Sprachkenntnisse im Lebenslauf: Von der Kür zur Pflicht
- Regina Greck
Früher waren sie vielleicht Kür, heute gehören sie zur Pflicht: Fremdsprachen. Bei einer Bewerbung sollten sie deshalb im Lebenslauf nicht fehlen. Aber wie steht es mit dem Niveau: Sind neun Jahre Schulenglisch automatisch sehr gut, wenn man immer eine eins im Zeugnis hatte? Soll man den Volkshochschulkurs Italienisch mit auflisten? Für all das gibt es klare Regeln.
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht so wichtig, wie lange man eine Sprache gelernt hat. Ob es fünf Jahre Französisch in der Schule waren oder sieben – das ist eher unerheblich. Entscheidend ist das Niveau, auf dem man die fremde Sprache beherrscht.
Basiswissen als Sprachkenntnis im Lebenslauf: Nur in Ausnahmen
Fremdsprachen sollte man nicht in den Lebenslauf schreiben, wenn man nur Grundkenntnisse besitzt. Ausnahmen: Man spricht außer Deutsch und Englisch keine weitere Sprache, oder die Sprache ist für den Arbeitgeber von Relevanz. Wenn du zum Beispiel Grundkenntnisse in Russisch hast und der Arbeitgeber russische Niederlassungen hat, kannst du dein Russisch unter "Grundkenntnisse" oder "Basiskenntnisse" aufführen.
Erweiterte Grundkenntnisse
"Erweiterte Grundkenntnisse" – manchmal auch "mittlere Kenntnisse" – bescheinigen, dass man sich verständlich machen kann. Zu einer richtigen Unterhaltung fehlen aber noch einige Vokabeln und Grammatik.
Konversationssicher oder "gut"
Gibt man seine Kenntnisse als "konversationssicher" oder "gut" an, ist ein Alltagsgespräch in der Fremdsprache ohne größere Probleme möglich. Man lässt allerdings durchblicken, dass man Schwächen im Schriftverkehr hat.
Im CV empfehlen sich folgende Angaben zu Sprachkenntnissen:
- Grundkenntnisse
- konversationssicher oder gute Kenntnisse
- fließend
- verhandlungssicher
- Muttersprache
"Fließend" und "verhandlungssicher"
Als "fließend" kann man seine Sprachkenntnisse präsentieren, wenn man Wortschatz und Grammatik so trainiert hat, dass man problemlos Texte in Büchern und Zeitungen verstehen kann und tiefer gehende Gespräche über fast alle Themen führen kann. Vertragsverhandlungen sind aber auf diesem Niveau noch nicht drin – dafür steht die Floskel "verhandlungssicher". Das zeigt, dass selbst komplexe Themen kein Problem darstellen und dass entsprechendes Fachvokabular vorhanden ist. Verhandlungssicher bedeutet außerdem, dass man während einer Verhandlung Nuancen in der Sprache deuten kann. Zum Beispiel, ob ein Angebot des Geschäftspartners das Maximum ist oder ob ich noch weiter verhandeln kann. Alle Angaben kann man ergänzen um den Zusatz "in Wort und Schrift".
Wer ist "Muttersprachler"?
Als "Muttersprache" bezeichnet man wirklich nur die Sprachen, mit denen man aufgewachsen ist – selbst wenn man eine fremde Sprache noch so gut beherrscht.
Latein "verhandlungssicher"?
Latein spricht und schreibt man in der Regel nicht mehr, genauso wenig wie Altgriechisch oder -hebräisch – daher lässt man bei toten Sprachen auch die üblichen Niveaubeschreibungen weg. Auflisten kann man die toten Sprachen trotzdem – aber nur, wenn man auch ein Latinum oder Graecum besitzt. Dann schreibt man zum Beispiel "Latein (Latinum)".
Können erwünscht – bekannte Zertifikate angeben!
Wenn man offizielle Sprach-Zertifikate erworben hat – zum Beispiel das TOEFL-Ergebnis, das Cambridge-Certificate für die englische Sprache oder das DELF/DALF im Französischen -, dann sollte man das natürlich auch im CV erwähnen. Nicht erwähnenswert sind bei Akademikern Nachweise ohne offiziellen und anerkannten Charakter: also Sprachreisen, Sommersprachkurse oder Sprachkurse ohne national vergleichbare Abschlusszertifikate. Wie überall im tabellarischen Lebenslauf gilt auch bei den Sprachkenntnissen: Ehrlich währt am längsten! Flunkereien beim Sprachniveau kommen leicht ans Tageslicht – spätestens wenn der Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch mal kurz zur angeblich "verhandlungssicheren" Fremdsprache wechselt.