Unterhalt für Studenten: Was Mama und Papa ihren Großen zahlen

Autor*innen
Patricia Hauck und Jan Doria
Eine Hand kommt aus einem Smartphone-Bildschirm. Sie hält einen zerknitterten Geldschein.

Studieren ist teuer, BAföG bekommt nicht jeder, für einen Nebenjob bleibt oft keine Zeit. Viele Studenten sind deshalb auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Doch wie viel Unterhalt wird gezahlt – und müssen Mama und Papa eigentlich bei der Finanzierung helfen?

An der Frage, ob Eltern ihre erwachsenen Kinder während des Studiums finanziell unterstützen sollen, scheiden sich die Geister. Mancher Student will keine Hilfe annehmen, andere lassen sich monatlich mehr als 1.000 Euro überweisen – und finden das selbstverständlich. Auch bei den e-fellows gehen die Meinungen zum Thema auseinander.

Seit drei Jahren stellen wir den e-fellows daher die Frage, ob sie sich von ihren Eltern das Konto aufbessern lassen. 2018 haben 560 Stipendiaten einen Einblick in ihre Monatskasse gegeben. Dabei ist ein Trend erkennbar: Die e-fellows werden finanziell selbstständiger. Im Jahr 2018 finanzieren schon fast ein Viertel der Befragten ihr Leben komplett alleine, während es zwei Jahre davor nur 12 Prozent waren. Rund 76 Prozent ließen sich von ihren Eltern das Konto aufbessern.

Dieses Diagramm zeigt, wie hoch die finanzielle Unterstützung der e-fellows durch ihre Eltern ist.

Vergleicht man diese nicht-repräsentativen Daten mit der letzten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016, so scheinen die e-fellows überdurchschnittlich eigenständig zu leben: Von den Teilnehmern der Sozialerhebung wurden 86 Prozent von ihren Eltern unterstützt – mit durchschnittlich 541 Euro. Bekommen die e-fellows eine Finanzspritze, so liegt diese bei knapp einem Fünftel der Umfrage-Teilnehmer zwischen 601 und 800 Euro. Lediglich 5 Prozent freuen sich über eine sehr großzügige Zuwendung von über 1.000 Euro.

Warum bekommen manche mehr, manche weniger Unterhalt?

Aus den Kommentaren der e-fellows in den Umfragen von 2016, 2017 und 2018 geht hervor, dass die unterschiedlich hohen Unterhaltszahlungen nicht nur mit der finanziellen Situation der eigenen Eltern, sondern auch mit der Studienstadt zusammenhängen. Beispielsweise muss in Städten wie München oder Hamburg ein höherer Betrag für die Miete eingeplant werden als in anderen Regionen. Auch die Höhe der Lebenshaltungskosten vor Ort spielt eine Rolle. Weitere Kriterien sind BAföG, Stipendien oder andere Gelder (z.B. aus Zinsen oder Mieten): Je mehr aus diesen Quellen ins studentische Portemonnaie fließt, desto weniger schießen Mama und Papa in der Regel zu.

Wenn Junior dagegen einem Nebenjob nachgeht, wird das von den meisten Eltern honoriert: Was dabei zusammenkommt, muss er nicht auf den elterlichen Unterhalt anrechnen, sondern darf es dazu verwenden, sich etwas zu gönnen. Beispielsweise werden dadurch Urlaube oder Bio-Produkte finanziert. Oft unterstützen Eltern ihre Kinder auch zusätzlich, wenn eine größere Investition, die Zahnarztrechnung oder die Finanzierung eines Auslandssemesters anstehen.

Sind Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen?

Das ist keine ganz einfache Frage. Prinzipiell müssen Eltern ihre Kinder während der sogenannten "Erstausbildung" finanziell unterstützen, solange sie noch nicht 25 Jahre alt sind und kein eigenes Einkommen haben. Die Eltern haben dabei die Wahl zwischen dem Unterhalt in Bar oder dem in Naturalien – sprich Kost und Logis. Liegt die Uni weiter als eineinhalb Stunden Fahrzeit entfernt (einfache Strecke), gilt "Hotel Mama" nach einem Urteil des OLG Celle als "unzumutbar". In diesem Fall hat das studierende Kind Anspruch auf bis zu 735 Euro im Monat, die anteilig nach ihrem Einkommen von beiden Elternteilen bezahlt werden müssen. Bei dieser Summe handelt es sich allerdings nur um einen empfohlenen Regelsatz. Bei der tatsächlichen Höhe der Unterhaltspflicht werden verschiedene Faktoren berücksichtigt.
Wenn du zum Beispiel neben dem Studium arbeitest und dein eigenes Geld verdienst, können deine Eltern ihre Zuschüsse reduzieren oder ganz einstellen. Als "eigenes Einkommen" zählen abgesehen von dein Einkünften aus Nebenjobs und bezahlten Praktika, zum Beispiel auch Stipendien, BAföG und Kindergeld.

Am besten besprichst du mit deinen Eltern schon bevor du zu studieren beginnst, inwieweit sie dich finanziell unterstützen können und möchten. Wenn es hart auf hart kommt, kann kannst du deinen Unterhalt zwar auch einklagen. Das Beispiel eines e-fellows, der seine Eltern verklagt hat, zeigt allerdings, wie schwer dieser Schritt ist und welche emotionalen Hürden auf dem juristischen Weg problematisch werden können:

"Ich habe den Unterhalt bei meinem Vater eingeklagt, mir wurden mittels einstweiliger Verfügung 670 Euro zugesprochen. Allerdings ist es nicht so leicht, mal eben so seine Eltern zu verklagen. Ich wollte das Verhältnis zu meinem Vater nicht komplett zerstören. Deswegen haben wir uns – nachdem die einstweilige Anordnung kam – an einen Tisch gesetzt und er hat mir gesagt, er kann mir jeden Monat 400 Euro geben. Das war dann für mich ok und unsere Beziehung blieb einigermaßen intakt. Er sagte nämlich, wenn ich das ganze weitertreibe, muss ich mich zuhause nicht mehr sehen lassen. Mittlerweile erscheint es mir aber lächerlich, da er mir zwar 375 Euro überwiesen, das Kindergeld aber selbst behalten hat. Und 25 Euro hat er nachträglich noch einkassiert, weil er meinte, ich nutze ja auch mal sein Auto und das wäre mein Beitrag zur Versicherung. Insgesamt hat er also eigentlich nur 200 Euro jeden Monat an mich gezahlt ... Aber glaubt mir, irgendwann lohnt sich der Stress nicht mehr. Dann nimmt man das, was man kriegen kann und geht dann eben arbeiten. Und es hat dann ja auch gereicht. Natürlich würde ich das bei meinen Kindern anders machen und habe daraus gelernt."
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