Berufsbild Patentreferent:in und Patentingenieur:in: Dolmetscher:innen zwischen Technik und Recht

Autor*innen
Dr. Jost Hartmann
Zwei Personen schütteln sich die Hände, im Hintergrund ist ein Puzzle zu sehen, in das eine der Personen gerade das letzte Teil einsetzt.

Die Aufgaben einer Patentreferentin bzw. eines Patentreferenten sind vielfältig: Man berät die Geschäftsleitung, arbeitet mit Forschung und Entwicklung auf Augenhöhe zusammen, bewahrt das Unternehmen vor Rechtsstreitigkeiten und Fehlinvestitionen, und schützt dessen Innovationen. Damit ist man ständige:r Vermittler:in zwischen technischen und rechtlichen Ansprüchen.

Neben der Möglichkeit als Patentanwältin/Patentanwalt oder Assesor:in tätig zu sein, haben Absolvent:innen einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachhochschul- oder Universitätsausbildung die Chance, als Patentreferent:in im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu arbeiten. Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit eigener Forschung und Entwicklung oder technischer Produktion suchen und beschäftigen oft Patentreferent:innen.

Patentstrategien entwickeln

In kleineren und mittleren Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder bei Selbstständigen sind interne Patent- oder Rechtsabteilungen häufig nicht vorhanden oder werden von der Geschäftsleitung mit umfasst. Zudem sind diese Unternehmen mitunter nur auf einem eng begrenzten technischen Gebiet tätig oder fertigen eine überschaubare Produktpalette, sodass sich eine eigene Patentabteilung häufig nicht lohnt. Diese Unternehmen beauftragen dann für gewerbliche Rechtsschutzbelange externe Patentanwältinnen und -anwälte oder verzichten auf Aktivitäten in diesem Bereich, was allerdings aufgrund der steigenden Bedeutung gewerblicher Schutzrechte als Wettbewerbsinstrument eine gewisse Gefahr birgt.

Unternehmen mit einer aktiven Patentstrategie sind erfahrungsgemäß erfolgreicher als Unternehmen mit einer inaktiven oder unsystematischen Patentpolitik. Sinnvoll erscheint daher für diese Unternehmen die Beschäftigung einer Patentreferentin bzw. eines Patentreferenten. 

  • Formale Voraussetzungen: naturwissenschaftliche / technische Ausbildung, vorteilhaft FH-, Universitätsabschluss
  • Persönliche Qualifikation: technisches Verständnis, englische Sprachkenntnisse, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
  • Einstiegsgehalt: ca. 50.000 Euro (branchenabhängig)
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Patentassessor:in
  • Besonderheiten: flexible Einsatzmöglichkeiten, interdisziplinäre Tätigkeit mit internationalem Bezug

Je nach Unternehmen Forscher:in oder Berater:in

Der Aufgabenbereich einer Patentreferentin bzw. eines Patentreferenten kann von der Unterstützung der Forschungs- oder Entwicklungsabteilung bis hin zur Beratung der Geschäftsleitung reichen. Das Arbeitsfeld der Patentreferent:innen ist dabei je nach Unternehmensgröße, innerer Unternehmensorganisation und Art der technischen Produkte unterschiedlich gestaltet. Schon allein die Bezeichnung „Patentreferent:in“ ist nicht einheitlich. So werden die Beschäftigten gleichfalls als Patentingenieure, Patent Counsel oder Mitarbeiter:in im wissenschaftlichen Service benannt. Die Bezeichnung allein lässt keine Rückschlüsse auf die Tätigkeit und den Verantwortungsbereich zu.

Technisches Wissen recherchieren

Zur Unterstützung oder Mitarbeit in der Forschung und Entwicklung (F&E) kann ein:e Patentreferent:in beispielsweise im Bereich der Literatur- und Patentrecherche tätig sein. 95 Prozent des weltweit verfügbaren technisch-naturwissenschaftlichen Wissens ist in Patent-anmeldungen nachzulesen. Dieses Know-how für das Unternehmen und die F&E-Kolleg:innen aufzuarbeiten oder bereitzustellen, kann daher eine wichtige Aufgabe einer Patentreferentin/eines Patentreferenten sein. Erfahrungen in der Literatur- und Patentrecherche und in der Nutzung von Datenbanken und entsprechender Software können dabei willkommene Zusatzqualifikationen darstellen. Die Aneignung solcher Zusatzqualifikationen und der Kenntnisse im Bereich des Patentrechts kann selbstverständlich auch on-the-Job erfolgen.

Durch Patentmonitoring Rechtsverletzungen vorbeugen

Die Patentreferentin/der Patentreferent kann mittels interner oder externer Recherche auch ein Patentmonitoringsystem im Unternehmen aufbauen oder unterhalten. Ein solches Monitoringsystem dient als Grundlage zur Sicherung und Risikominimierung, um keine patentverletzenden Produkte zu entwickeln oder zu vermarkten. Ein:e Patentreferent:in kann hier dem Unternehmen helfen, Fehlinvestitionen und Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden. Er leistet dabei einen wichtigen Beitrag für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Durch eine effektive Patentüberwachung können Verletzungshandlungen und Fehlentwicklungen vermieden werden. Zudem kann ein:e Patentreferent:in der Unternehmensleitung strategisch wichtige Zuarbeit leisten und zusammen mit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung Lücken im Produkt- bzw. Patentportfolio der Mitbewerber:innen analysieren. 

An der Schnittstelle zwischen Entwickler:innen und Anwält:innen

Auch als Schnittstelle zwischen der Abteilung für Forschung und Entwicklung und externen Anwältinnen und Anwälten kann ein:e Patentreferent:in fungieren. Häufig sind diese Schnittstellen bei Mitarbeiter:innen der Forschung und Entwicklung angesiedelt, die sich diesem wichtigen Bereich nicht intensiv widmen können. Ein:e Patentreferent:in kann hier der Forschungsabteilung wesentliche Arbeiten abnehmen und unterstützend agieren. Er/Sie koordiniert beispielsweise die Anmeldung eigener Erfindungen, managt das Patentportfolio des Unternehmens, kümmert sich um den notwendigen Schriftverkehr mit den Anwält:innen oder Patentämtern und kann gegebenenfalls Patentanmeldungen vorformulieren.

Auf Augenhöhe mit Forschung und Entwicklung

Durch die technisch-naturwissenschaftliche Ausbildung steht man den F&E-Kolleg:innen gleichberechtigt gegenüber und kann die Erfindungen und Innovationen problemlos aufnehmen und zweckmäßig weiterleiten. Die Aufgabe des/der Patentreferent:innen ist es somit auch, Erfindungen und Erkenntnisse für das Unternehmen zu sichern und sie vor einer Verwertung durch Dritte zu schützen.

Eigene Patente formulieren, Hintergrundinformationen beibringen oder nur Kontakt zwischen Anwältinnen und Anwälten und Entwickler:innen herstellen sind zentrale Verantwortlichkeiten eines/einer Patentreferent:in. Als interne:r Mitarbeiter:in kann er/sie diese technischen, streng vertraulichen Informationen schnell, ohne aufwendige Einweisung oder Erklärungen und ohne Informationsverlust verarbeiten und gezielt weiterleiten. Patente schaffen bekanntermaßen eine Basis für neue Technologiefelder und Produkte und stellen für das Unternehmen im Wettbewerb eine strategische Verhandlungsmasse dar. Als Verbietungsrecht sichern Patente die Monopolstellung des Unternehmens im Markt. Der bzw. die Patentreferent:in kann dabei helfen, die Exklusivität patentgeschützter Innovationen und Produkte zu sichern.

Fremdsprachen und Kommunikationsstärke nötig

Vorteilhaft für die/den Patentreferent:in ist es, wenn er neben der Muttersprache Deutsch eine oder mehrere Fremdsprachen, insbesondere Englisch, beherrscht. Die Fremdsprachenkenntnisse sind erforderlich, da im Zuge der Globalisierung auch kleinere Unternehmen international tätig sind. Auch hier kann ein:e Patentreferent:in als Schnittstelle zu ausländischen Anwält:innen wichtige Arbeit leisten. Förderlich ist es, wenn man über ein gewisses Kommunikationsvermögen verfügt, da man als Vermittler:in zwischen F&E, Geschäftsleitung, externen Anwält:innen und Ämtern fungiert und dementsprechend mit den unterschiedlichsten Personen und Ansichten zu tun hat und  diesen verschiedenen Gruppen unterschiedliche Sachverhalte erklären oder Überzeugungsarbeit leisten muss. Nicht nur der Patentanwalt bzw. die Patentanwältin oder -assessor:in, sondern auch der/die Patentreferent:in fungiert daher ständig als Dolmetscher:in technischer und juristischer Fragestellungen.

Berufsperspektiven Patentanwalt und -assessor

Die Tätigkeitsbereiche und Verantwortlichkeiten von Patentassessor:innen und -referent:innen können fließend ineinander übergehen. Je nach Art und Umfang können die Berufserfahrungen als Patentreferent:in sogar als Voraussetzungen zur Ausbildung als Patentanwalt bzw. Patentanwältin bzw. Patentassessor:in genutzt werden. Aufgrund der Vertretungsberechtigung von Angestellten können angestellte Patentreferent:innen mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet Handlungen vor dem Deutschen und Europäischen Patentamt vornehmen.

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