Jura-Notenskala: Bewertung im Paralleluniversum
- Veronika Hönes
Die Notengebung im Jurastudium ist weder mit Schulnoten noch mit der Bewertung in anderen Studiengängen vergleichbar. Wir erklären, wie du Leistungen richtig einordnest und was die Punktzahl im Examen für deine Karriere bedeutet.
Die Bewertung im Jurastudium erfolgt mittels einer Notenskala, die von 0 bis 18 Punkten reicht. Dabei bedeuten 0 Punkte, dass du weniger als 26 Prozent der Fragen richtig beantwortet hast, volle Punktzahl gibt es für mindestens 98 Prozent. Dazwischen liegt das magische "vollbefriedigend": Was für Studenten anderer Fachrichtungen wie eine Beleidigung klingen mag, ist der Traum eines jeden Jurastudenten. Wie du die Punkte in Klausuren übersetzt, zeigt dir die folgende Tabelle. In den juristischen Staatsprüfungen gelten etwas abweichende Werte, die du weiter unten findest.
Jura-Notenskala bei Einzelbewertung | ||
---|---|---|
Punkte | Benennung | Beschreibung |
ungenügend | völlig unbrauchbare Leistung | |
1–3 | mangelhaft | wegen erheblicher Mängel im Ganzen nicht mehr brauchbar |
4–6 | ausreichend | Leistung entspricht trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen |
7–9 | befriedigend | in jeder Hinsicht durchschnittlich |
10–12 | vollbefriedigend | über den durchschnittlichen Anforderungen |
13–15 | gut | erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen |
16–18 | sehr gut | besonders hervorragende Leistung |
Juranoten richtig einordnen
Bestanden hast du eine juristische Prüfung ab 4 Punkten aufwärts. Das Motto "Vier gewinnt" solltest du dir trotzdem lieber nicht zu eigen machen, denn in keinem anderen Studienfach haben Noten eine so große Bedeutung wie bei den Juristen. Also aufs Ganze gehen und 18 Punkte anstreben? Probieren kannst du das natürlich, allerdings erreichst du als angehender Jurist auch mit einer sehr guten Leistung nicht automatisch das obere Ende der Notenskala. Denn die Bewertung im Jurastudium ist extrem streng. Ein Großteil der Jurastudenten bewegt sich zwischen 0 und 9 Punkten und kann nur neidisch auf die Bestnote 1,0 blicken, die für ihre Kommilitonen in anderen Studiengängen durchaus erreichbar ist. Mit einem "vollbefriedigend" von 10 bis 12 Punkten gehörst du in Juraklausuren bereits zu den sehr guten Studenten. Für eine höhere Bewertungsstufe musst du schon herausragende Leistungen erbringen – 18 Punkte zu erhalten, ist allerdings praktisch unmöglich.
Wenn du aus deiner Schulzeit gute Noten gewöhnt bist, mag das zu Beginn frustrierend sein. Du wirst dich aber schnell daran gewöhnen, dass im Jurastudium das obere Drittel der Notenskala schlichtweg kaum verwendet wird. Lass dich also nicht entmutigen, wenn du in den ersten Klausuren vermeintlich schlechte Noten bekommst. Entscheidend für deine berufliche Zukunft sind vor allem die Staatsexamina. Betrachte die ersten Klausuren als Orientierung dafür, wie viel Arbeitszeit du künftig in dein Studium investieren solltest.
Prädikatsexamen: Der Heilige Gral der Juristenausbildung
In den juristischen Examina setzt sich die Gesamtbewertung aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, deren Anzahl je nach Bundesland variiert. Da bei den Examensnoten mit zwei Stellen hinter dem Komma gerechnet wird, ergeben sich leicht abweichende Punktspannen. Außerdem erfolgt die Zuordnung von Punktzahl zu Notenbezeichnung im Examen nach einem anderen Schlüssel. Ein "vollbefriedigend" erreichst du dabei schon mit 9 Punkten, ein "sehr gut" mit 14 Punkten.
Jura-Notenskala bei Gesamtbewertung (Examen) | |
---|---|
Punkte | Beschreibung |
0–1,49 | ungenügend |
1,50–3,99 | mangelhaft |
4,00–6,49 | ausreichend |
6,50–8,99 | befriedigend |
9,00–11,49 | vollbefriedigend |
11,50–13,99 | gut |
14,00–18,00 | sehr gut |
Ab einer Gesamtbewertung von mindestens 9 Punkten (vollbefriedigend) oder besser spricht man in den Rechtswissenschaften von einem sogenannten Prädikatsexamen. Angehende Juristen arbeiten meist ihr ganzes Studium auf diese Auszeichnung hin, denn das Ergebnis im Staatsexamen ist für die Karriere nach dem Jurastudium entscheidend. Hast du das Prädikatsexamen erst einmal geschafft – am besten im ersten und im zweiten Staatsexamen – stehen dir alle Türen offen. Leider gilt auch das Gegenteil: Du wirst in deiner Juristenlaufbahn fast immer an deinen Examensergebnissen gemessen. Im Gegensatz zu anderen Berufen kannst du ein schlechtes Examen auch durch Erfahrung nicht mehr ausgleichen. Selbst wenn du nach einiger Zeit in einer kleineren Kanzlei herausragende Errungenschaften vorzuweisen hast, bleibt dir der Weg zu Top-Kanzleien oder in den Staatsdienst verwehrt.
Das Prädikatsexamen schaffen durchschnittlich nur etwa 15 bis 20 Prozent der Absolventen. Die Durchfallquote hingegen liegt meist bei circa 35 Prozent. Ein "sehr gut" erreicht nicht einmal jeder Tausendste. Mit einem "gut" im Examen zählst du deshalb schon zur absoluten Spitzenklasse.
Das Jura-Examen: 35 Stunden sind allesentscheidend
Kein Wunder, dass das Examen viele Jura-Studenten an ihre Grenzen bringt. Circa 35 Stunden dauern Klausuren und mündliche Prüfung zusammen. In dieser kurzen Zeit musst du das geballte Wissen aus circa 35.000 Stunden beziehungsweise vier Jahren Studium abrufen. Einen schlechten Tag kannst du dir im Examen nicht leisten, denn das Ergebnis entscheidet über deine weitere berufliche und akademische Laufbahn.
Seit auch die Schwerpunktbereiche in die Examensnote einfließen, hat sich das Problem des "allesentscheidenden Examens" weiter verschärft. Das liegt daran, dass die Bewertung der Schwerpunkte extrem uneinheitlich ist – weshalb sich Arbeitgeber meist ausschließlich an der Note des staatlichen Teils orientieren. Die für den staatlichen Teil zu erbringenden Prüfungsleistungen wurden allerdings seit der Einführung der Schwerpunktbereiche reduziert, weshalb die Bedeutung dieser einzelnen Noten sogar noch gestiegen ist.
Karriereperspektiven für Juristen
Ob im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft: Wer im Staatsdienst oder bei einer Großkanzlei einsteigen möchte, braucht das Prädikat. Denn auch wenn theoretisch jeder Jurist mit zweitem Staatsexamen dazu befähigt wäre, ist das Prädikatsexamen oft Einstellungsvoraussetzung. In den letzten Jahren wurden die Einstellungsgrenzen in einigen Bundesländern zwar etwas herabgesetzt, trotzdem ist es ohne ein "vollbefriedigend" in beiden Staatsexamina noch immer schwierig eine Stelle als Richter oder Staatsanwalt zu ergattern. Auch die Top-Kanzleien richten sich bei ihrer Kandidatenauswahl nach den staatlichen Examensnoten. Mit weniger als neun Punkten gelingt dir auch hier nur im Ausnahmefall der Einstieg. Natürlich gibt es in kleineren Kanzleien durchaus auch Jobs für weniger erfolgreiche Absolventen. Dort musst du dich aber mit einem Bruchteil des Einstiegsgehalts zufriedengeben und kannst von Gehältern im sechsstelligen Bereich nur träumen.
Auch für akademische Weiterbildungsmöglichkeiten sind die Noten im Staatsexamen relevant. Wer zum Beispiel auf eine universitäre Laufbahn hofft, muss mit guten Examensnoten aufwarten können – denn ein Prädikatsexamen ist auch in vielen Promotionsordnungen Zulassungsvoraussetzung.