Zweitwohnungssteuer: Zweite Wohnung? Auch Studenten werden zur Kasse gebeten

Autor*innen
Stelios Tonikidis
Mann sitzt auf einem Sessel und ist überrascht von etwas, das er in einem Magazin liest.

WG-Zimmer am Studienort, Jugendzimmer bei Mama und Papa. Das kann teuer werden, denn auch Studenten müssen für eine Nebenwohnung eine Zweitwohnungssteuer abdrücken. Noch sind sich die Gerichte allerdings nicht einig - eine Chance für dich, mehrere hundert Euro zu sparen.

Vor allem Universitätsstädte wie Berlin, Hamburg, Heidelberg oder München haben die Zweitwohnungssteuer eingeführt, damit Studenten ihren Erstwohnsitz an den Studienort verlegen – und nicht am Wohnort der Eltern lassen, wo er sich zu Beginn des Studiums in der Regel noch befindet. Grund dafür ist die Regelung des Länderfinanzausgleichs. Das bedeutet, das der Bund die Verteilung der Steuermittel an die Länder vom Erstwohnsitz der Bürger abhängig macht.

"Was bitte ist die Zweitwohnungssteuer?"

Die Zweitwohnungssteuer zahlst du dafür, dass du eine Zweitwohnung unterhältst. Darum landet bei viele Studenten ein Zahlungsbescheid im Briefkasten, nachdem sie sich an ihrem Studienort angemeldet haben. Unter einer Zweitwohnung ist jeder Wohnraum zu verstehen, in dem sich der Wohnungsinhaber nur vorübergehend aufhält. Welches deine Haupt- und welches deine Zweitwohnung ist, entscheidet sich nicht danach, wo du gemeldet bist, sondern danach, welche Wohnung du vorwiegend nutzt.

Höhe der Zweitwohnungssteuer

Wie viel du bezahlen musst, variiert von Stadt zu Stadt. Meist liegt sie zwischen 5 und 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Beträgt zum Beispiel die Nettokaltmiete laut Mietvertrag 250 Euro pro Monat, liegt die Nettojahreskaltmiete bei 3000 Euro. Demnach wären je nach Stadt zwischen 150 und 600 Euro Steuern im Jahr fällig.

Du wohnst umsonst? Zahlen musst du trotzdem

Auch Studenten, die eine Wohnung unterhalb der ortsüblichen Miete gefunden haben oder sogar kostenlos wohnen, sollten sich nicht zu früh freuen. Denn auch bei ihnen wird die Zweitwohnungssteuer fällig, allerdings mit einer Besonderheit: Zur Berechnung der Jahresnettokaltmiete wird die ortsübliche Miete herangezogen.

So sparst du dir die Steuer

Zur Vermeidung der Steuer bieten sich drei Möglichkeit an. Die unpraktischste ist, dass du als Studienort eine Stadt wählst, die keine Zweitwohnungssteuer verlangt. Hast du dich für eine Stadt entschieden, in der Zweitwohnungssteuer gezahlt werden muss, solltest du dort deinen Erstwohnsitz anmelden. Das ist dann sinnvoll, wenn an deinem ursprünglichen Erstwohnsitz keine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Die dritte Möglichkeit besteht darin, sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr zu setzen. Dieser Weg hat aber wenig Aussicht auf Erfolg. Denn nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen auch Studenten Zweitwohnungssteuer zahlen. Den genauen Wortlaut kannst du hier nachlesen: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.02.2010 – 1 BvR 529/09; BVerwG, Urteil vom 17.09.2008 – 9 C 13/07; 9 C 14/07; 9 C 15/07; 9 C 17/07; BFH, Urteil vom 17.02.2010 – II R 5/08; ebenso: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2007 – 14 K 10476/02; a.A. aber OVG Koblenz, Beschluss vom 29.1.2007 – 6 B 11579/06.

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