Arbeiten in der Schweiz: Kleines Land mit großen Möglichkeiten
- Carola Schmid
Die Schweiz lockt mit zartschmelzender Schokolade, hohen Bergen, Taschenmessern – und mit deinem Traumjob! Lies nach, welches Gehalt dich bei den Eidgenossen erwartet, wie der Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt gelingt und was das Arbeiten in der Schweiz vom Arbeiten in Deutschland unterscheidet.
Im World Happiness Report 2016 belegt die Schweiz Rang 2 unter den glücklichsten Ländern der Erde – und das ist kein Wunder: Voraussetzungen zum Glücklichsein bietet die Schweiz reichlich. Neben Bergkulisse und malerischen Städten tragen eine stabile Währung, die brummende Wirtschaft und hohe Gehälter zur Zufriedenheit der Bevölkerung bei. Da sich insbesondere im Finanz- und Versicherungssektor zahlreiche internationale Unternehmen in der Alpenrepublik niedergelassen haben, winken zudem viele interessante Jobs. Einige der Partnerunternehmen von e-fellows.net gehören sogar zu den beliebtesten Arbeitgebern der Schweiz.
Das Lohnniveau in der Schweiz
Einer der wichtigsten Beweggründe für einen beruflichen (Neu-)Start in der Schweiz ist das im Vergleich zu Deutschland deutlich attraktivere Lohnniveau. So verdienten Schweizer Arbeitnehmer in Vollzeit laut Schweizer Bundesamt für Statistik 2015 86.400 (Männer) beziehungsweise 72.700 Schweizer Franken brutto (Mittelwert). In Deutschland hingegen betrug der mittlere Bruttomonatslohn von Männern und Frauen zur selben Zeit nur 3.094 Euro monatlich im Westen und 2.317 Euro monatlich im Osten und lag somit aufs Jahr gerechnet bei nur rund der Hälfte dessen, was du in der Schweiz verdient hättest. Das Bruttoerwerbseinkommen von Schweizer Akademikern betrug 2015 im Mittelwert gar 110.000 (Männer) beziehungsweise 89.400 Schweizer Franken (Frauen).
Zu den bestbezahlten Berufen in der Schweiz gehört laut amtlichem Lohnbuch von 2016 der Job des CFOs, der je nach Berufserfahrung durchschnittlich 14.000 bis 20.000 Schweizer Franken Bruttomonatslohn einbringt. Auch als Chefarzt kannst du mit durchschnittlich 12.800 Franken brutto im Monat noch gut leben. Maschinenbauingenieure können je nach Alter mit 8.100 bis 8.700 Franken durchschnittlichem Monatsbruttolohn rechnen, Financial Analysts je nach Berufserfahrung mit 6.600 bis 8.300 Franken. Als Informatiker sind durchschnittlich 6.500 Franken durchschnittliches Monatseinkommen zu erwarten, als Chemiker zwischen 5.000 und 7.300 Franken. Besonders bezahlt macht sich in der Alpenrepublik im Gegensatz zu Deutschland auch der öffentliche Dienst: So freuen sich beispielsweise Primarschullehrer über ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von rund 7.000 Schweizer Franken; Staatsanwälten stehen monatlich durchschnittlich 10.400 Franken brutto zu.
Einen Mindestlohn kennt die Schweiz im Gegensatz zur Bundesrepublik nicht. Erst 2014 sprachen sich bei einer Volksabstimmung circa 76 Prozent gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus.
Eine Arbeitsstelle in der Schweiz finden
Dich überzeugen die Zahlen zum Arbeiten in der Schweiz? Dann kannst du dich sofort auf die Suche nach einem passenden Arbeitgeber machen, denn durch das Personenfreizügigkeitsabkommen hast du als EU-Bürger prinzipiell freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Ob du deinen Beruf aber sofort ausüben darfst oder nicht, hängt davon ab, ob er in der Schweiz reglementiert ist. Zu den reglementierten Berufen gehören vor allem juristische und pädagogische Tätigkeiten und solche im Gesundheitswesen oder der Technik. Ärzte, Anwälte, Notare, Apotheker, Lehrer, Finanzberater und Bauingenieure beispielsweise müssen mit einem Diplom, Fähigkeitsausweis oder Zeugnis ihre Qualifikation nachweisen. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation kannst du die Lehrinhalte deines Ausbildungslandes mit denen der Schweiz vergleichen lassen. Stimmen die Kerninhalte überein, erhältst du eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Sollten wesentliche Unterschiede bestehen, musst du eventuell einen Anpassungslehrgang besuchen. Wenn ein Beruf nicht reglementiert ist, benötigst du keine bestimmte Ausbildung, um ihn auszuüben.
Jobsuche und Bewerbungsverfahren in der Schweiz unterscheiden sich im Wesentlichen nicht vom Prozedere in Deutschland. Bei der Stellensuche helfen dir Online-Jobvermittlungen, die Stellenangebote in Tageszeitungen oder die Regionale Arbeitsvermittlungszentrale. Achtung: Alle Bewerbungsunterlagen inklusive Lebenslauf müssen in einer der Landessprachen verfasst sein. Achte deshalb unbedingt auf die geforderte Sprache in der Stellenausschreibung.
Aufenthaltsbewilligung
Der Arbeitsvertrag für deine Traumstelle ist unterschrieben, es geht also in die Schweiz. Zur Einreise benötigst du als EU-Bürger lediglich einen gültigen Pass; ein Visum musst du zum Arbeiten in der Schweiz nicht beantragen. Die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern hängen vom Abkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen Land ab. Oft genügt ein Visum, in manchen Fällen musst du noch zusätzliche Dokumente vorlegen, damit Einreise und Aufenthalt gewährt werden. Welche Regelungen für Nicht-EU-Bürger im Einzelnen gelten, kannst du auf der Homepage des Schweizer Staatssekretariats für Migration nachlesen.
Einreisende müssen sich innerhalb von 14 Tagen (aber noch vor Antritt der Arbeitsstelle) bei ihrer Schweizer Wohngemeinde anmelden und dort eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Diese dokumentiert nicht nur, dass du dich legal im Land aufhältst, sondern beeinflusst auch, wann du wie viele Steuern zahlen musst.
Die Art und Dauer deiner Aufenthaltsbewilligung hängt von deiner Arbeitsstelle ab:
- Arbeitsverhältnis < drei Monate: keine Aufenthaltsbewilligung nötig
- Arbeitsverhältnis < ein Jahr: Kurzaufenthalter, Bewilligung für die Dauer des Arbeitsvertrages
- Arbeitsverhältnis > ein Jahr: Aufenthalter, Bewilligung für fünf Jahre
- Die Aufenthaltsbewilligung kann verlängert werden, indem du einen neuen Arbeitsvertrag vorlegst.
- Eine unbefristete Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) kann nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz beantragt werden.
Wenn du mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt hast, kannst du ein Einbürgerungsgesuch einreichen, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten. Du musst auch hier besonders auf die Bestimmungen deines Kantons und deiner Gemeinde achten. Vom Bund bekommst du nach Prüfung deines Antrags nur das generelle "grüne Licht" zum Erwerb des Bürgerrechts. Kantone und Gemeinden haben jeweils ihre eigenen Wohnsitz- und Eignungsvoraussetzungen. Im Kanton St. Gallen musst du zum Beispiel mindestens acht Jahre im Kanton gewohnt haben, im Kanton Zürich hingegen reichen zwei Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde.
Das erwartet dich in der Schweiz
Steuern
Ausländischen Arbeitnehmern erscheint das Schweizer Steuerrecht oft wie ein Buch mit sieben Siegeln. Einer der gravierendsten Unterschiede zum deutschen Steuerrecht besteht beispielsweise darin, dass Schweizer Arbeitnehmern die Lohnsteuer im Normalfall nicht vom Monatsgehalt abgezogen wird. Stattdessen zahlen die Eidgenossen ihre Steuern nur ein Mal jährlich, und das sowohl an den Bund als auch an die weitgehend souveränen Kantone und an die Gemeinden, in denen sie gemeldet sind. Neben der Höhe deiner Einkünfte entscheidet in der Schweiz also auch dein Wohnort ganz maßgeblich, wie viele Steuern du zahlst. Diese Steuerunterschiede beginnen bereits bei der für die meisten Arbeitnehmer relevantesten Steuer, der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Frisch zugereisten Bürgern, zu denen wahrscheinlich auch du erst einmal gehören wirst, greift der Schweizer Fiskus allerdings schneller und zu anderen Konditionen in die Tasche als der eigenen Bevölkerung. Wer sich nämlich als Ausländer zum Arbeiten in der Schweiz aufhält und noch nicht im Besitz einer unbegrenzten Niederlassungsbewilligung ist, dem werden die Fiskalbeiträge monatlich in Form der sogenannten Quellensteuer direkt vom Lohn abgehalten. Die Tarife sind kantonal unterschiedlich: Für einen konfessionslosen, ledigen Arbeitnehmer mit 10.000 Franken Bruttomonatsgehalt fallen so 2016 in Zürich 1.122 Franken Quellensteuer im Monat an, im Jura hingegen 1.973 und in Zug nur 857. Im Vergleich zu Deutschland ist die Steuerlast jedoch in jedem Fall deutlich geringer.Bemerkbar machen sich die kantonalen Unterschiede für Arbeitnehmer übrigens auch bei der Anzahl der jährlichen Arbeitstage: Auf Bundesebene festgelegte Feiertage gibt es in der Schweiz nämlich nur einen – den Nationalfeiertag am 1. August. Alle anderen Feiertage werden von den Kantonen selbst geregelt.
Sozialabgaben und Krankenversicherung
Hältst du dich zum Arbeiten in der Schweiz auf, werden dir gemäß Eidgenössischer Steuerverwaltung vom Bruttolohn folgende Sozialbeiträge abgezogen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4,2 Prozent
- Invalidenversicherung (IV) 0,7 Prozent
- Erwerbsersatzversicherung (EO) 0,225 Prozent
- Arbeitslosenversicherung (ALV) 1,1 Prozent
Eine Krankenversicherung ist wie in Deutschland obligatorisch, eine gesetzliche Krankenkasse gibt es aber nicht. Daraus folgt, dass in der Schweiz kein Arbeitgeberanteil für Krankenversicherungsbeiträge existiert und die Beiträge auch nicht von deinem Bruttolohn einbehalten werden, sondern du sie selber an eine Kasse deiner Wahl abführst. Die obligatorische Grundversicherung zahlst du dabei zu 100 Prozent selbst. Einkalkulieren musst du auch die Kosten für diverse Zusatzversicherungen, beispielsweise für zahnärztliche Behandlungen, die von der Grundversorgung nicht mit abgedeckt sind. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz auch keine Familienversicherung: Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert.Die Kosten für die Grundversicherung richten sich nach der jeweiligen Krankenkasse, deinem Wohnort und dem gewählten Versicherungsmodell. Im Monat musst du in Zürich durchschnittlich 389 Schweizer Franken einplanen, in Genf 485 und in Bern 417. Die zufriedensten Kunden hatte 2015 laut einer Umfrage des Verbrauchermagazins K-Tipp übrigens die Krankenkasse SWICA, gefolgt von sanitas, CONCORDIA und visana.Beachten solltest du außerdem, dass du dich in der Schweiz grundsätzlich zu zehn Prozent an allen Behandlungskosten beteiligen musst. Beträge, die nicht durch eine zu Jahresanfang einbezahlte Franchise abgedeckt werden, müssen als Selbstbehalt und bis zu einer Höhe von jährlich 700 Franken vom Patienten übernommen werden.
Lebenshaltungskosten
So verlockend Arbeiten in der Schweiz angesichts des hohen Lohnniveaus auch sein mag: Die Ausgaben des täglichen Bedarfs belasten deinen Geldbeutel erheblich mehr als in den meisten Gegenden Deutschlands. Laut der Studie "Preise und Löhne 2015" der UBS sind Zürich und Genf in punkto Lebenskosten die teuersten Städte der Welt – und das noch vor New York und London! Allerdings belegen die beiden Städte auch in der Kategorie Lohnniveau den ersten und zweiten Platz. Wenn du also in der Schweiz arbeitest und lebst, halten sich die hohen Ausgaben und stattlichen Löhne in etwa die Waage.
Wohnen, egal ob zur Miete oder als Eigentümer, ist vor allem in den großen Städten teuer. Für eine Drei-Zimmer-Wohnung in Bern musst du Stand 2016 durchschnittlich 1.150 Schweizer Franken Miete zahlen, in Genf 1.360 und in Zürich sogar 1.480 Schweizer Franken. In den Kantonen Jura und Neuenburg mietest du eine Drei-Zimmer-Wohnung dagegen schon für 870 beziehungsweise 930 Schweizer Franken. Eigentumswohnungen in der Schweiz kosten laut Swiss Real Estate Offer Index rund 6.930 Schweizer Franken pro Quadratmeter. In beliebten Regionen wie Maloja, Entremont, Genf und Zürich musst du gar mit doppelt so hohen Quadratmeterpreisen rechnen.Neben dem Wohnen gehen auch die Ausgaben des täglichen Bedarfs in der Schweiz ins Geld. Ein Liter Vollmilch beispielsweise kostet einen Eidgenossen durchschnittlich 1,54 Schweizer Franken und somit gut drei Mal mehr als in Deutschland. Generell liegt das Preisniveau für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke circa 40 Prozent über dem deutschen Schnitt. Die Benzinpreise hingegen sind mit denen in Deutschland vergleichbar, alkoholische Getränke und Tabakwaren kannst du gar günstiger als in der Bundesrepublik erwerben. Für den Fall, dass du in der Mittagspause mit deinen Kollegen essen gehst, solltest du immer genug Geld bei dir haben. Ein Tagesgericht in Restaurants kostet im Schnitt 22 Schweizer Franken und der obligatorische Espresso nach dem Essen 5 Schweizer Franken. Auch der schnelle Burger zwischendurch kommt dich in der Alpenrepublik teurer zu stehen, als du es von zuhause gewohnt bist. Anhand des sogenannten Big-Mac-Indexes kann man die Kaufkraft von Währungen sogar besonders anschaulich vergleichen, da Big Macs in fast allen Ländern standardisiert produziert werden.
Mehrsprachigkeit
In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind vier Sprachen als Landes- beziehungsweise Amtssprachen festgehalten: Deutsch (Hoch- und Schweizerdeutsch), Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wenn du in ein französisch- oder italienischsprachiges Gebiet der Schweiz ziehst, solltest du auf jeden Fall die jeweilige Sprache beherrschen, da dort kaum Deutsch gesprochen wird. Und sogar in deutschsprachigen Gegenden kann es zu Kommunikationsproblemen kommen: Schweizerdeutsch spielt in den deutschsprachigen Kantonen nämlich eine wichtigere Rolle, als viele Deutsche zunächst annehmen. Die Strukturerhebung 2016 des Schweizer Bundesamts für Statistik zeigt so, dass im Berufsleben mehr als doppelt so viele Personen Schweizerdeutsch wie Hochdeutsch sprechen. Ob du nun als Deutscher selbst Schweizerdeutsch sprechen solltest oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Verstehen solltest du es aber auf jeden Fall, wenn Arbeiten in der Schweiz für dich ein Karriereziel darstellt.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland
Es ist möglich, in der Schweiz zu arbeiten, aber seinen Wohnsitz in Deutschland zu behalten. Für Grenzgänger gibt es gesonderte Regelungen:
- Als Bürger eines EU-25-Landes darfst du in der Schweiz arbeiten.
- Du musst mindestens einmal in der Woche an deinen Wohnort außerhalb der Schweiz zurückkehren.
- Arbeitest du länger als drei Monate in der Schweiz, musst du einen Antrag auf Grenzgängerbewilligung bei der Migrationsbehörde deines Arbeitsorts stellen.
- Gilt dein Arbeitsvertrag für mindestens ein Jahr, erhältst du eine Grenzgängerbewilligung für fünf Jahre. Die Bewilligung kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden, solange du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.
- Du kannst für deine Arbeitstätigkeit in der Schweiz eine Zweitwohnung erwerben.
- Wenn du unter der Woche in der Schweiz wohnst, musst du dich bei deiner Wohngemeinde anmelden.
- Solltest du arbeitslos werden, beziehst du dein Arbeitslosengeld vom Land deines Wohnortes und nach den dortigen Regelungen.
- Steuern bezahlst du nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Land deines Wohnortes. Genaue Informationen findest du auf der Hompage der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Sofern du deine Erwerbstätigkeit in der Schweiz als Ausländer ohne Bewilligung C ausübst, wird dir auch als Grenzgänger monatlich die Quellensteuer vom Lohn abgezogen.