Häufige Fragen: FAQ zum e‑fellows.net-Stipendium

Wer sieht meine Daten? Für wie lange wird das Stipendium vergeben? Was, wenn ich abgelehnt werde? Die häufigsten Fragen zum Stipendium haben wir dir hier zusammengefasst.
Eine junge Frau, über der eine Glühbirne schwebt

Fragen zum Stipendium

Wer kann sich für das Stipendium von e-fellows.net bewerben?

e-fellows.net fördert Schüler, Studierende, Doktoranden und Rechtsreferendare. Weitere Informationen findest du unter Auswahlkriterien.

Kann ich mich auch für das Stipendium bewerben, wenn ich nicht aus Deutschland stamme oder nicht in Deutschland studiere?

Ja. Wir fördern gerne auch ausländische Studierende und Studienvorhaben im Ausland. Der Bewerbungsprozess und die weitere Kommunikation innerhalb des Netzwerks laufen allerdings auf Deutsch ab. Auch alle Angebote von e-fellows.net und unseren Partnerunternehmen werden dich auf Deutsch erreichen. Einzelne Stipendiumsleistungen, z.B. manche Zeitungsabos, können nur in Deutschland genutzt werden.

Wie stehen meine Chancen auf das Stipendium?

Mit diesem kurzen Test kannst du in nur 30 Sekunden herausfinden, wie deine Chancen auf das e-fellows.net Stipendium stehen.

Wie und wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Wir informieren dich innerhalb von drei Wochen per E-Mail, ob das Stipendium von e-fellows.net vergeben bzw. verlängert werden kann. Du erhältst dann einen Link, um deine Nachweise innerhalb von sechs Wochen hochzuladen. Nach dem Upload der Unterlagen prüfen wir diese innerhalb von drei Wochen. Wir geben dann per E-Mail Bescheid, sobald das Stipendium endgültig vergeben bzw. verlängert ist.

Für welchen Zeitraum erhalte ich das Stipendium?

Das e-fellows.net-Stipendium wird immer für maximal ein Jahr vergeben. Anschließend wirst du automatisch per E-Mail aufgefordert, deinen Online-Lebenslauf zu aktualisieren. Wir prüfen ihn und verlängern dann gegebenenfalls dein Stipendium. Eine Verlängerung ist möglich bis zum Ende des Studiums, der Promotion oder des juristischen Referendariats.

Mir wurde zum Abitur das e-fellows.net-Stipendium verliehen. Wie komme ich an die Leistungen?

Gib deinen persönlichen Link in deinen Internet-Browser ein und fülle die kurze Anmeldung aus. Du kannst das Stipendium auch schon jetzt nutzen, wenn du erst im nächsten Jahr mit dem Studium beginnst. Das Stipendium wird dann auf jeden Fall um ein weiteres Jahr verlängert.

Erfahre ich bei einer Ablehnung die Gründe?

Leider können wir aufgrund der zahlreichen Bewerbungen kein individuelles Feedback geben. Bitte wirf einen Blick auf die Auswahlkriterien.

Entstehen mir durch das Stipendium Kosten?

Es entstehen dir keine Kosten.

Allerdings bietet e-fellows.net bei bestimmten Stipendiumsleistungen nur eine Bezuschussung, keine vollständige Kostendeckung (z. B. bei Seminaren). Abos von der ZEIT und ZEIT Wissen laufen nach Ablauf des kostenlosen Abonnements automatisch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst.

Informationen zu den Stipendienleistungen findest du auf der Website.

Welche Verpflichtungen entstehen mir als Stipendiat von e-fellows.net?

Wir erwarten von den Stipendiaten, dass sie

  • ihren Lebenslauf mindestens einmal jährlich aktualisieren und ihre Kontaktdaten aktuell halten
  • verantwortungsbewusst mit dem Stipendium umgehen und ihren Stipendiatenzugang keiner anderen Person zur Verfügung stellen
  • sich im Netzwerk von e-fellows.net engagieren, zum Beispiel in der e-fellows.net community, mit einem Erfahrungsbericht oder durch Besuche von e-fellows.net-Veranstaltungen, z. B. der regionalen Stipendiatentreffen (City Groups)
  • sich während des Studiums weiterentwickeln (Praktikum)
Ich befinde mich in der Schlussphase meines Studiums. Kann ich mich trotzdem noch bewerben?

Ja, auch in diesem Fall kannst du das e-fellows.net-Stipendium noch bis zum Studienende erhalten. Danach wirst du automatisch Mitglied im Alumni-Club. Dieses Netzwerk für alle ehemaligen Stipendiaten von e-fellows.net bietet dir ebenfalls viele attraktive Leistungen rund um Karriere und Weiterbildung.

Ich habe schon ein anderes Stipendium. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Das e-fellows.net-Stipendium ist problemlos mit den staatlichen Begabtenförderungswerken kombinierbar, auch mit dem Deutschlandstipendium. Ein anderes Stipendium werten wir bei deiner Bewerbung positiv.

Wer erhält Einblick in meine Daten?

Auf alle personenbezogenen Nutzerdaten haben ausschließlich Mitarbeiter von e-fellows.net Zugriff. Unsere Partnerunternehmen haben keinen Zugriff auf diese Daten. Deine Daten werden ohne deine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Bei Einladungen unserer Partner zu Karriere-Events oder konkreten Angeboten für Praktika, Diplomarbeiten und Ähnlichem entscheiden die registrierten Nutzer selbst über die Weitergabe ihrer Daten. Unterlagen, die im Zuge der Stipendiumsbewerbung elektronisch eingereicht werden (z.B. Zeugnisse), werden spätestens 48 Stunden nach erfolgreicher Prüfung gelöscht. Weitere Details findest du in den Datenschutzinformationen.

Muss ich die Stipendiumsleistungen in der Steuererklärung aufführen?

Nein. Die Stipendiumsleistungen von e-fellows.net gelten nach unseren Informationen als ertragsteuerlich unbeachtlich. Daher musst du sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Kann ich auch ohne das Stipendium von e-fellows.net profitieren?

Ja. Auch wenn du kein Stipendiat wirst und dich nur als Mitglied bei uns registrierst, kannst du unsere zahlreichen Vorteile für Mitglieder nutzen.

Fragen zu Abos und Recherche-Datenbanken

Mein Studium und/oder das e-fellows.net-Stipendium endet. Was passiert mit meinem Abo?

Das Ende deines e-fellows.net-Stipendiums oder Studiums hat keine Auswirkungen auf dein Abonnement; es läuft kostenlos weiter, bis es automatisch ausläuft.

ZEIT- und ZEIT Wissen-Abos musst du fristgerecht nach einem halben bzw. einem Jahr kündigen, sonst gehen sie in ein kostenpflichtiges Abo über. Details findest du hier. Alle anderen Abos laufen nach der ursprünglich vereinbarten Zeit automatisch aus.

Wann kann ich ein derzeit nicht verfügbares Abo wieder bestellen?

Wenn das Kontingent wieder verfügbar ist, informieren wir dich auf der Website und im Newsletter von e-fellows.net.

Ich bin umgezogen. Wem teile ich eine Änderung der Bezugsadresse mit?

Informiere bitte direkt den Verlag über die Änderungen; die Adresse findest du in den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Abos. Wenn du eine neue Adresse hast, denke bitte daran, sie auch in dein Profil bei e-fellows.net einzutragen.

Ich habe ein Abo bestellt, erhalte es aber nicht. An wen kann ich mich wenden?

Die Abonnements werden direkt von den jeweiligen Zeitschriften oder Zeitungen eingerichtet und verwaltet. Der jeweilige Verlag beantwortet dir auch Fragen zur Auslieferung. Die Adresse findest du in den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Abos.

Bei wem kündige ich ein Abo?

Dein Abo musst du direkt beim Verlag kündigen. Die Adresse findest du in den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Abos.

Warum erhalte ich bei den Datenbanken die Meldung "Zugriffsrechte reichen nicht aus"?

Die Datenbanken können ausschließlich von e-fellows.net-Stipendiaten genutzt werden. Du musst beim Zugriff als Stipendiat eingeloggt sein. Alumni und andere Nutzer haben keinen Zugang.

Ich konnte früher auf die Datenbanken zugreifen, jetzt geht es nicht mehr. Warum?

Mit dem Übergang vom Stipendiaten- in den Alumni-Status (nach Ende des Stipendiums) wird der Zugang zu den Recherche-Datenbanken gesperrt.

Fragen zu Benutzerkonto, Passwort und Datenschutz

Wie komme ich an meine Zugangsdaten?

Du kannst dir ein neues Passwort zuweisen lassen. Dafür brauchst du die E-Mail-Adresse, mit der du bei e-fellows.net registriert bist.

Wie kann ich meine Daten ändern?

In den Kontoeinstellungen kannst du dein Passwort ändern und deine Newsletterabos verwalten. Persönliche Angaben kannst du in deinem Lebenslauf ändern.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?

Für Nutzer mit dem Status "Mitglied" gilt:

Du kannst deine Mitgliedschaft bei e-fellows.net in deinem Online-Lebenslauf unter "Account" beenden. Dafür brauchst du deine Zugangsdaten. Wenn du deine Mitgliedschaft beendest, löschen wir unwiderruflich deine bei e-fellows.net hinterlegten Daten. Nach einer technisch bedingten Übergangsfrist von 4 Tagen erhältst du keine E-Mails mehr von uns. Inhalte und Funktionen der e-fellows.net-Website, die einen Login erfordern - zum Beispiel Jobbewerbungen - sind nicht mehr zugänglich. Bei Bedarf kannst du dich jederzeit wieder neu registrieren.

Für Nutzer mit dem Status "Stipendiat" oder "Alumnus" gilt:

Du kannst deine Mitgliedschaft bei e-fellows.net in deinem Online-Lebenslauf unter "Account" beenden. Dafür brauchst du deine Zugangsdaten. Stipendiaten und Alumni, die ihr Profil löschen, treten damit gleichzeitig aus der Community aus (mehr zum Austritt hier und hier); Stipendiaten beenden zusätzlich ihr Stipendium. Nach einer technisch bedingten Übergangsfrist von 4 Tagen erhältst du keine E-Mails mehr von uns. Inhalte und Funktionen der e-fellows.net-Website, die einen Login erfordern - zum Beispiel Jobbewerbungen - sind nicht mehr zugänglich. Bei Bedarf kannst du dich jederzeit wieder neu registrieren und für unser Stipendium bewerben.

Fragen zum Newsletter

Welche Newsletter gibt es, und wie kann ich sie (ab-)bestellen?

Die Newsletter, Zielgruppe und Erscheinungsweise findest du hier in der Übersicht:

Newsletter von e-fellows.net [Quelle: e-fellows.net]
Wie verwalte ich meine Newsletter-Abos?

In den Newsletter-Einstellungen kannst du genau die Inhalte für die Fächer wählen, die dich interessieren. Eine detailliertere Erklärung findest du im Blog. Für den Community-Newsletter klicke hier.

Warum kann ich als Stipendiat oder Alumnus manche Newsletter nicht abbestellen?

Als e-fellows.net-Stipendiat bist du Mitglied in einem exklusiven Netzwerk für Studium und Karriere. Zum Netzwerkgedanken zählt, dass sich jeder Stipendiat regelmäßig über die Angebote des Stipendiums informiert. Daher erhalten Stipendiaten mindestens den wöchentlichen Stipendiaten-Newsletter sowie mindestens einen Jobletter (alle zwei Wochen) speziell für ihre Fachrichtung. Alumni erhalten den zweiwöchentlichen Karriere-Newsletter.

Wie kann ich die Inhalte meiner Newsletter an meine Bedürfnisse anpassen?

In den Newsletter-Einstellungen kannst du genau die Inhalte für die Fächer wählen, die dich interessieren. Eine detailliertere Erklärung findest du auf dieser Seite.

Fragen zum Lebenslauf

Ich habe Änderungen an meinem Lebenslauf vorgenommen. Muss ich jetzt eine Stipendiumsbewerbung starten, damit euch diese Änderungen vorliegen?

Nein, du musst keine Stipendiumsbewerbung starten. Es genügt, wenn du deine Änderungen mit einem Klick auf "speichern" bestätigst – außer wir haben dich per E-Mail zur Bewerbung um die Stipendiumsverlängerung aufgefordert.

Mein Studienfach ist nicht in den Auswahlmenüs enthalten. Was soll ich tun?

Bitte wähle ein möglichst ähnliches Studienfach im Auswahlmenü aus. Dieses kannst du anschließend in einem Freitextfeld noch genauer spezifizieren.

Meine Hochschule ist nicht in den Auswahlmenüs enthalten. Was soll ich tun?

Rechts des Eingabefelds "Hochschule" findest du die Schaltfläche "Uni nicht dabei? Klicke hier." Dort kannst du zunächst dein Land und ggf. Bundesland auswählen und dann in Freitextfeldern den Hochschulort und die Hochschule eintragen.

Wo kann ich mein Auslandsstudium eintragen?

Dein Auslandsstudium trägst du im Abschnitt "Studium" als eigenen Studienabschnitt ein. Dazu wählst du die Universität aus, die du während deines Auslandaufenthaltes besucht hast. Findet dein Auslandssemester im Rahmen eines größeren Studienabschnitts statt, trage es bitte als "Auslandssemester/-jahr" ein (und nicht als eigenständiges Bachelor- oder Master-Studium).

Wo kann ich mein Referendariat eintragen?

Dein Referendariat kannst du unter "Andere Ausbildungen (Referendariat, Berufsausbildung ...)" eintragen. Dort kannst du dann bei "Art" im Dropdown "Juristisches Referendariat" auswählen. Einzelne Stationen kannst du danach ebenfalls dort anlegen.

Wo kann ich meine Praxisphase im Dualen Studium eintragen?

Deine Praxisphase kannst du unter "Andere Ausbildungen (Referendariat, Berufsausbildung ...)" eintragen. Dort kannst du dann bei "Art" im Dropdown "Praxisphase im Dualen Studium" auswählen.

Ich absolviere ein Doppelstudium. Wie kann ich beide Fächer im Abschnitt "Studium" eintragen (nur Haupt- und Nebenfach)?

Um ein Doppelstudium in deinen Lebenslauf einzutragen, lege bitte zwei separate Studienabschnitte mit jeweils einem der beiden Hauptfächer an.

Wie erhalte ich eine Stipendiumsbescheinigung?

Hier kannst du deine Stipendiumsbescheinigung herunterladen.

Wo kann ich sehen, wie mein Lebenslauf als PDF aussieht, zum Beispiel für Bewerbungen über e-fellows.net?

Deinen Lebenslauf als PDF findest im Lebenslauf ganz oben.

Noch Fragen? Sprich uns gerne an!

Du erreichst unsere Hotline werktags von 14 bis 17 Uhr.

DIE ZEIT: Nutzungsbedingungen

Kosten und Dauer

e-fellows.net trägt die Kosten deines Patenschaftsabonnements für ein halbes Jahr DIE ZEIT. Es läuft auch kostenlos weiter, wenn das Studium und/oder das e-fellows.net-Stipendium endet. Nach Ablauf des kostenlosen Patenschaftsabonnements geht die Belieferung automatisch kostenpflichtig weiter, solange du nicht kündigst. Als Studierender erhältst du einen Rabatt von 38% auf den Einzelpreis. Eine Kündigung ist monatlich möglich.

Kündigungen

Kündigungen sind bitte zu senden an: abo@zeit.de

Anfragen bzgl. des Abonnements

Die Einrichtung und Verwaltung der Abonnements liegt beim DPV, dem Dienstleister der ZEIT. Bei Anfragen zu deinem Abo wende dich bitte an den Kundenservice des DPV :

Mo.-Fr.: 8-18 Uhr

Tel.: 040 5555 3773
E-Mail: abo-rabatt@dpv.de

Immatrikulationsbescheinigung (gilt nicht für Alumni)

Das kostenpflichtige Folgeabonnement der Wochenzeitung DIE ZEIT mit dem ermäßigten Preis kann nur an immatrikulierte Studierende geliefert werden. Bitte die Immatrikulationsbescheinigung erst nach Aufforderung an den DPV senden.

Belieferungsgebiet

Eine Belieferung mit dem Patenschaftsabonnement der ZEIT ist nur innerhalb Deutschlands und Österreichs möglich.

Kein Anspruch auf Abonnements und Widerrufsrecht

Ein Rechtsanspruch auf Patenschaftsabonnements besteht nicht. e-fellows.net übernimmt keine Gewährleistung für die korrekte Auslieferung der Abonnements. Die Bestellung kann innerhalb der zwei Wochen nach Bestellung ohne Begründung unter folgender Adresse in Textform oder durch Rücksendung der Zeitung widerrufen werden. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

DIE ZEIT Kunden-Service

20080 Hamburg

oder per E-Mail: abo-rabatt@dpv.de

Datenübermittlung an den DPV

Für die Bestellung eines Abonnements gibst du persönliche Daten wie zum Beispiel die Lieferadresse in eine Eingabemaske ein. Die Verwaltung dieser Daten liegt beim DPV.

Datensicherheit und Datenschutz bei der ZEIT

Der DPV versichert, dass die Daten ausschließlich für die Abonnentenbetreuung genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und im Zweifel gelten die Bedingungen des ZEIT-Verlags.