FAQ für Abiturienten und Maturanten: Fragen zum Stipendium

Du hast von deiner Schule die Zusage für das e‑fellows.net-Stipendium bekommen. Hier erhältst du Antworten auf Fragen wie: Was genau muss ich tun? Welche Leistungen gibt es? Was ist, wenn ich eine Zeit lang ins Ausland gehe oder Freiwilligendienst mache?
Ein junger Mann mit Brille hat ein Fragezeichen über dem Kopf
Ich habe von meiner Schule die Zusage für das e‑fellows.net-Stipendium bekommen. Warum muss ich die Online-Anmeldung trotzdem ausfüllen?

Die Zusage ist verbindlich – du erhältst also auf alle Fälle das Online-Stipendium. Allerdings brauchen wir von dir einen Lebenslauf und eine Kopie deines Abschluss-Zeugnisses. Nur so können wir nachvollziehen, dass du tatsächlich berechtigt bist, unser Stipendium zu erhalten.

Was genau muss ich tun, um das Stipendium nutzen zu können?

Klicke auf der Startseite (Link steht auf deiner Urkunde) auf den Button "Stipendiat werden" Anschließend wählst du:

  • "Ich bin noch nicht bei e‑fellows.net registriert.", wenn du noch keinen Account bei e‑fellows.net hast
  • "Ich bin bereits bei e‑fellows.net registriert.", z.B. bei Startschuss Abi. Dort gelangst du zum Anmeldeformular und akzeptierst die Nutzungsbedingungen.

Wenn du noch nicht weißt, wo und was du studieren wirst, mach in den entsprechenden Feldern eine beliebige Angabe. Wenn deine Pläne konkreter werden, kannst du die Angaben aktualisieren.

Sende die Anmeldung ab. Du bekommst eine Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald du die Anmeldung bestätigt hast, prüfen wir deine Angaben und Unterlagen und nehmen dich anschließend als Stipendiat:in auf.

Kann ich das Stipendium auch annehmen, wenn ich erst ein Jahr ins Ausland gehe oder Bundesfreiwilligendienst mache?

Ja. Du solltest dich auf jeden Fall bis zum 31. Oktober des Jahres, in dem du Abitur gemacht hast, anmelden. Sonst verfällt das Stipendium. Das Stipendium bekommst du dann mindestens bis zum Ende deines zweiten Studiensemesters. Zu Beginn wirst du mit dem Stipendium möglicherweise noch nicht so viel anfangen können. Über den wöchentlichen Newsletter erhältst du aber schon einen guten Überblick, was sich im Netzwerk tut und welche Leistungen später besonders lohnend für dich sein könnten.

Kann ich das Stipendium auch annehmen, wenn ich eine Zeit lang ins Ausland gehe?

Ja. Du kannst auch Stipendiat:in werden, wenn du im Ausland wohnst. Allerdings können manche Leistungen vom Ausland aus nicht in Anspruch genommen werden (zum Beispiel manche Zeitungs-Abos).

Welche Leistungen kann ich als Stipendiat:in in Anspruch nehmen?

Das Online-Stipendium von e-fellows.net erleichtert dir das Studium, unterstützt dich bei deiner Karriereplanung und bringt dich mit renommierten Unternehmen in Kontakt. Du erhältst unseren wöchentlichen Newsletter, mit dem wir dich über neue Angebote für Stipendiaten informieren. Zugleich stehen dir alle Leistungen des Stipendiums offen: geldwerte Leistungen, Karriere-Leistungen und Netzwerk-Leistungen. Alle Details findest du hier.

Welche Gegenleistungen erwartet e-fellows.net von seinen Stipendiat:innen?

e-fellows.net erwartet einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Stipendium. Außerdem solltest du deine Daten regelmäßig aktualisiersen und den Newsletter lesen. Wichtig ist uns auch, dass du dich im Laufe des Studiums weiterentwickelst und Praktika machst, Auslandserfahrung sammelst und Engagement außerhalb des Studiums zeigst.

Ist das Stipendium zeitlich begrenzt?

Wir vergeben das Stipendium immer für ein Jahr. Dann überprüfen wir deine Angaben und entscheiden über eine Verlängerung. Ausschlaggebend ist, wie du dich weiterentwickelt hast. Grundsätzlich können wir das Stipendium bis zum Studienende, bis einschließlich der Promotion oder des juristischen Referendariats vergeben. Wenn du nach dem Abitur zum Beispiel den Wehr- oder Zivildienst oder ein soziales Jahr ableistest oder ein Jahr im Ausland verbringst, verlängern wir dein Stipendium in jedem Fall bis zum Ende des zweiten Studiensemesters.

Fragen? Wende dich gerne an mich!