Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: Bildungsstiftung Rhenania Freiburg
Zweck der Stiftung ist nach § 2 ihrer Satzung die Förderung von Bildung und Wissenschaft durch Förderung besonders befähigter und bedürftiger Studierender der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Durch Studienstipendien gefördert werden Studierende der Studiengänge
- Wirtschaftswissenschaften und
- Rechtswissenschaften
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Art der Förderung
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Gewährung von Stipendien als einmalige oder laufende Zuwendungen
- die (Teil-)Finanzierung von Studien- und Forschungsaufenthalten
- an ausländischen Hochschulen oder Universitäten
- die (Teil-)Finanzierung von studienfördernden Praktika im Inund Ausland
- die Verleihung von Preisen für herausragende Studien- und Forschungsleistungen
- die Bezahlung von Studiengebühren für unterschiedliche Zeiträume
- die Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Hinweise zur Bewerbung
Sie sollen als Unterlagen zur jeweiligen Person der Studierenden enthalten:
- Abschlusszeugnisse
- Angaben zum Stand und bisherigen Verlauf des Studiums, der Studien- und Fachsemesterzahl (Leistungsnachweise, ggf. Vordiplomzeugnis, Praktika etc.)
- mindestens eine gutachterliche Stellungnahme eines Hochschullehrers
- aussagekräftige und belegte Informationen zu den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen
- (z.B. Kopie des BAföG-Bescheides, des Einkommensteuerbescheides der Eltern etc.)
- Angaben zu den Hobbies und Freizeitaktivitäten
Für eine Verlängerung bereits laufender Stipendien sind ebenfalls die oben genannten Bewerbungsunterlagen sowie ein Zwischenbericht über den bisherigen Studienverlauf auf ca. 2-4 DIN A4-Seiten einzureichen.
Nach Prüfung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen bietet der Stiftungsvorstand aussichtsreichen Bewerbern
die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Gesprächs persönlich vorzustellen.
Der Stiftungsvorstand tritt einmal jährlich zur Entscheidung über die Förderanträge zusammen. Daher sollten die Anträge auf Neuaufnahme in die Förderung durch die Stiftung oder auf Verlängerung eines laufenden Stipendiums jeweils bis zum 30. September eines Jahres der Stiftung vorliegen. Der Stiftungsvorstand behält sich vor, die Bewerber/innen vor seiner Entscheidung persönlich anzuhören. In begründeten Ausnahmefällen kann der Stiftungsvorstand auch im Wege des schriftlichen Verfahrens über Förderanträge entscheiden.
Voraussetzungen
Studierende können sich mit einer entsprechenden Empfehlung eines Hochschullehrers unmittelbar bei der Bildungsstiftung um ein Stipendium bewerben. Vorschläge für Stipendien können ferner durch die Dekane der jeweiligen Fakultäten der Universität Freiburg sowie durch die Mitglieder der Stiftungsgremien eingereicht werden.
Bewerbungen/Vorschläge sind schriftlich zu richten an:
Bildungsstiftung Rhenania Freiburg, c/o Deutsches Stiftungszentrum, Postfach 164460, 45224 Essen
Weitere Informationen hier.
- Art des Stipendiums
-
- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Studium im Ausland
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Abschlussarbeiten
- Praktikum im Ausland
- Preise & Auszeichnungen
- Zielregionen
-
- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften