Baden-Württemberg Stiftung gGmbH: Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Berufstätige
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Berufstätige richtet sich an junge Berufstätige, die über eine abgeschlossene, nichtakademische Berufsausbildung verfügen und einen überdurchschnittlich guten Abschluss vorweisen können.
Ziel der Programmlinie ist es, baden-württembergischen und ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM einen Auslandsaufenthalt nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit in Form eines Praktikums oder einer Weiterbildung zu ermöglichen.
Art der Förderung
Das Basisstipendium für Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft umfasst monatlich 1.000 Euro. Sprachkurse werden bei Bedarf mit bis zu 500 Euro bezuschusst.
Die Förderdauer beträgt
- bei Praktika zwei bis sechs Monate
- bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zwei bis elf Monate.
Hinweise zur Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Portal. Legen Sie folgende Unterlagen als PDF bereit:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Zeugniskopien (z.B. Abschlusszeugnis der Berufsschule, Schulabgangszeugnis)
- Gesellenprüfungszeugnis oder entsprechendes Abschlusszeugnis
- Arbeitszeugnis des Ausbildungsbetriebes/des Arbeitgebers
- Praktikumsbestätigung bzw. Nachweis einer Weiterbildung
Weitere Infos zur Bewerbung auf der Website.
Voraussetzungen
Für ein Praktikum in einem Betrieb oder eine Weiterbildungsmaßnahme können sich junge Berufstätige aus Baden-Württemberg und aus dem Ausland bewerben, die die folgenden Voraussetzungen mitbringen:
Bewerber aus Baden-Württemberg
- eine nicht-akademische Ausbildung (dual oder vollschulisch) erfolgreich abgeschlossen haben.
- einen überdurchschnittlich guten Abschluss und/oder weitere aussagekräftige Referenzen und Qualifikationen vorweisen können.
- über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Es ist möglich, dass diese bspw. auch innerhalb einer dualen Ausbildung erbracht worden sein kann.
Ausländische Bewerber
Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder entsprechender Qualifikation und besonderen Leistungen
Die Vergabe des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Berufstätige findet mehrmals pro Jahr statt. Die persönliche Vorstellung in einer Stipendienkommission ist für Bewerberinnen und Bewerber aus Baden-Württemberg Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums. Das Praktikum oder die Weiterbildung darf erst nach Stipendienzusage angetreten werden.
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Praktikum im Ausland
- Ideelle Förderung
- Zielregionen
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- Deutschland