Treuhandstiftung Dorothee-Fliess-Fonds: Promotionsförderung
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Bildung auf dem Gebiet des Widerstandes in der NS-Zeit. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die
- Vergabe von Stipendien für themenbezogene Promotions- sowie Magister- bzw. Masterarbeiten
- Gewährung von Druckkostenzuschüssen
- Vergabe eines "Dorothee-Fliess-Preises für Widerstandsforschung"
Art der Förderung
Promotionsförderung mit 1.000 Euro monatlich für 2 Jahre; Prolongation der Laufzeit um 1 Jahr möglich
Hinweise zur Bewerbung
- Exposé für die geplante Untersuchung mit Angaben zum Motiv für die Wahl des Dissertationsthemas und Arbeits- sowie Zeitplan des Unternehmens (5-10 Seiten, 1.5 zeilig, 12 Punkt)
- Formloses Gutachten der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit
- ein weiteres formloses Gutachten eines Hochschullehrers (beide Gutachten dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein)
- Kopien der Hochschulzeugnisse
- Lebenslauf der Bewerberin/des Bewerbers mit ausführlichen Erläuterungen zum persönlichen und wissenschaftlichen Werdegang (datiert und unterschrieben)
Voraussetzungen
Dieses Stipendium soll junge Forscherinnen und Forscher ermuntern, sich mit Themen des Widerstandes gegen das "Dritte Reich" zu beschäftigen. Die Auswahl unter den überdurchschnittlich gut qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern trifft unter Ausschluss des Rechtsweges der Stiftungsrat der Treuhandstiftung "Dorothee Fliess Fonds".
Das Stipendium beläuft sich auf Euro 1.000 Euro/Monat und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren gezahlt; es besteht nach entsprechender Leistungskontrolle die Möglichkeit zur Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr.
Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Förderungsdauer besteht nicht. Gefördert werden können Graduierte, die an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen und bei Bewerbungsschluss nicht älter als 32 Jahre sind.
Nicht gefördert werden können Personen, die für den gleichen Zweck und den gleichen Zeitraum mit anderen Mitteln gefördert werden oder wurden
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Druckkostenzuschüsse
- Abschlussarbeiten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Geschichte