Europäische Kommission - Programme über den DAAD: Auslandspraktikum mit Erasmus+

Erasmus+ unterstützt Praktika im Ausland für Studierende, die derzeit in Hochschuleinrichtungen in Programmländern für einen Bachelor, einen Master oder eine Promotion eingeschrieben sind. Auch jungen Hochschulabsolventen stehen diese Möglichkeiten offen.

Bei einem Erasmus+-Praktikum im Ausland können Sie nicht nur Ihre Kommunikations-, Sprach- und interkulturellen Kenntnisse verbessern, sondern auch die von zukünftigen Arbeitgebern geschätzten „Soft Skills“ erwerben und Ihren Unternehmergeist entwickeln.

Art der Förderung

Sie können einen Erasmus+-Zuschuss als Beitrag zu Ihren Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Zusätzliche Finanzmittel sind für Praktika vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Lebenshaltungskosten in Ihrem Land und im Zielland, der Anzahl der Studierenden, die sich für einen Zuschuss bewerben, der Entfernung zwischen den Ländern und der Verfügbarkeit anderer Zuschüsse.

Bei Mobilität zwischen Programmländern erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Agentur und Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung nach den geltenden Raten. Es gibt außerdem zusätzliche Finanzmittel für Studierende aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen oder aus Programmländern und Regionen in äußerster Randlage.

Die Höhe der Zuschüsse und die festen Wechselkurse zwischen Programm- und Partnerländern sind im Erasmus+-Programmleitfaden zu finden.

Ganz gleich, ob Sie ein Erasmus+-Stipendium erhalten oder nicht: Sie müssen eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen, in der die Dauer Ihrer Mobilität, die Höhe des Zuschusses und andere Rechte und Pflichten aufgeführt sind.

Wenn Ihr Praktikum in einem anderen Programmland stattfindet, wird Ihre entsendende Einrichtung Ihre Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen und alle Zahlungen durchführen.

Wenn die Mobilitätsmaßnahme zwischen Programm- und Partnerländern erfolgt, wird die Einrichtung des Programmlandes die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen. Ihre entsendenden und aufnehmenden Einrichtungen werden entscheiden, wer die Zahlungen an Sie durchführt.

Hinweise zur Bewerbung

Sie können sich über das Auslandsamt oder das Erasmus+-Büro Ihrer Hochschuleinrichtung bewerben.

Ihre Hochschuleinrichtung wird die Auswahl nach fairen und transparenten Kriterien treffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.

Voraussetzungen

Ihr Praktikum dauert mindestens zwei und höchstens zwölf Monate.

Sie können mit Erasmus+ mehrmals einen Auslandsaufenthalt absolvieren, entweder als Studierende/-r oder als Praktikant/-in, doch insgesamt dürfen Sie nicht länger als 12 Monate innerhalb eines Studienprogramms im Ausland verbringen.

„Programm“ bezieht sich auf das Studienniveau, wie im Europäischen Qualifikationsrahmen festgelegt:

1.Erste Stufe (Bachelor oder gleichwertig) EQR 5/6

2.Zweite Stufe (Master oder gleichwertig) EQR 7

3.Dritte Stufe (Doktor oder gleichwertig) EQR 8

Für „einstufige“ Studiengänge wie Medizin oder Architektur können Sie bis zu 24 Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen.

Auch direkt nach dem Hochschulabschluss können Sie mit Erasmus+ ein Praktikum im Ausland absolvieren. In diesem Fall muss Ihr Praktikum spätestens ein Jahr nach Ihrem Abschluss stattfinden, und Sie müssen einen Antrag stellen, solange Sie noch in Ihrer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind.

Praktika können von Studierenden absolviert werden, die in einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sind, die über eine Erasmus+-Charta für die Hochschulbildung verfügt.

Ihr Praktikum muss für Ihr Studium und Ihre persönliche Entwicklung relevant und möglichst sogar in Ihr Studienprogramm integriert sein.

Sie können Ihr Praktikum in jeder Organisation in einem Erasmus+-Programmland durchführen (Ausnahmen: Institutionen, Einrichtungen und Agenturen der EU).

Art des Stipendiums
  • Praktikum im Ausland
  • Wohn- und Arbeitsraum
Geförderte Studienabschlüsse
  • Master-Studenten
  • Bachelor-Studenten
  • Promovierende

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaft

Sozialwissenschaften

Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften

Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften

Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung

Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften

Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein

Ingenieurwissenschaften

Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Mathematik, Naturwissenschaften

Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie

Sport

Sportwissenschaft

Veterinärmedizin

Veterinärmedizin

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