Europäische Kommission - Programme über den DAAD: Auslandsstudium mit dem Erasmus+-Programm
Erasmus+ hilft bei der Organisation des Austauschs von Studierenden und Doktoranden innerhalb von Erasmus+-Programmländern sowie von und nach Partnerländern.
Bei einem Erasmus+-Studium im Ausland können Sie nicht nur Ihre Kommunikations-, Sprach- und interkulturellen Kenntnisse verbessern, sondern auch die von zukünftigen Arbeitgebern geschätzten „Soft Skills“.
Sie können Ihren Studienaufenthalt im Ausland in einem Programmland mit einem Praktikum verbinden und so Arbeitserfahrung sammeln, was für den Einstieg in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist.
Diese Möglichkeit steht Bachelor- oder Master-Studierenden und Doktoranden offen.
Bei Mobilität zwischen Programmländern kann Ihnen die Online-Sprachhilfe von Erasmus+ dabei helfen, die in Ihren Studien verwendete Sprache zu lernen.
Studierende mit körperlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzliche Finanzmittel beantragen, nachdem sie für das Auslandsstudium ausgewählt wurden.
Art der Förderung
Sie können einen Erasmus+-Zuschuss als Beitrag zu Ihren Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Der Zuschuss kann je nach den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten zwischen Ihrem und dem Bestimmungsland, der Anzahl der Studierenden, die einen Zuschuss beantragen, der Entfernung zwischen den Ländern und der Verfügbarkeit anderer Zuschüsse unterschiedlich hoch ausfallen.
Bei Mobilität zwischen Programmländern erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Agentur und Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung nach den geltenden Raten. Es gibt außerdem zusätzliche Finanzmittel für Studierende aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen oder aus Programmländern und Regionen in äußerster Randlage.
Die Höhe der Stipendien und die festen Wechselkurse zwischen Programm- und Partnerländern werden im Erasmus+-Programmleitfaden veröffentlicht.
Ganz gleich, ob Sie ein Erasmus+-Stipendium erhalten oder nicht: Sie müssen eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen, in der die Dauer Ihrer Mobilität, die Höhe des Zuschusses und andere Rechte und Pflichten aufgeführt sind.
Wenn Ihr Studium in einem anderen Programmland stattfindet, unterzeichnet Ihre entsendende Einrichtung Ihre Finanzhilfevereinbarung und führt alle Zahlungen durch.
Wenn Sie zwischen Programm- und Partnerländern mobil sind, unterzeichnet die Einrichtung des Programmlandes die Finanzhilfevereinbarung. Ihre entsendende und aufnehmende Einrichtung entscheiden, wer die Zahlungen an Sie durchführt.
Als Erasmus+-Studierende(r) entfallen für Sie Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung. Möglicherweise wird ein geringer Betrag für Versicherung und Mitgliedschaft bei der Studentenvereinigung verlangt.
Sie könnten überdies für zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Ihre Einrichtung, Ihre Behörde oder andere Quellen in Frage kommen. Konsultieren Sie dazu den Europäischen Finanzierungsleitfaden oder die Studienportale.
Möglicherweise können Sie sich auch um ein Stipendium für ein gemeinsames Master- oder Promotionsprogramm bewerben.
Hinweise zur Bewerbung
Sie können über das Auslandsamt oder das Erasmus+-Büro Ihrer Hochschuleinrichtung einen Antrag stellen.
Ihre entsendende Hochschuleinrichtung wird die Auswahl nach fairen und transparenten Kriterien treffen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.
Voraussetzungen
Ihr Studium dauert mindestens 3 Monate (bzw. eine akademische Einheit oder ein akademisches Trimester) und höchstens 12 Monate.
Sie können mit Erasmus+ mehrmals einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen, entweder als Studierende/-r oder als Praktikant/-in, doch insgesamt dürfen Sie nicht länger als 12 Monate innerhalb eines Studienprogramms im Ausland verbringen.
"Programm" bezieht sich auf das Studienniveau, wie im Europäischen Qualifikationsrahmen festgelegt:
◾Erste Stufe (Bachelor oder gleichwertig) Europäischer Qualifikationsrahmen EQR 5/6
◾Zweite Stufe (Master oder gleichwertig) Europäischer Qualifikationsrahmen 7
◾Dritte Stufe (Doktor oder gleichwertig) Europäischer Qualifikationsrahmen 8
Für "einstufige" Kurse wie Medizin oder Architektur können Sie bis zu 24 Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen.
Um im Rahmen von Erasmus+ im Ausland studieren zu können, müssen Sie an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad abgeschlossen wird. Studierende in der ersten Stufe müssen mindestens im zweiten Studienjahr stehen.
Ihr Auslandsaufenthalt muss für Ihr Studium und Ihre persönliche Entwicklung relevant und in Ihr Studienprogramm integriert sein.
Ihre entsendende Hochschule und die aufnehmende Einrichtung müssen eine interinstitutionelle Vereinbarung unterzeichnet haben, damit Sie im Rahmen von Erasmus+ dort studieren können.
In Programmländern müssen beide Einrichtungen über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Einrichtungen in Partnerländern verpflichten sich mit der Unterzeichnung der interinstitutionellen Vereinbarung zur Einhaltung der darin festgelegten Grundsätze.
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Studium im Ausland
- Studiengebühren
- Praktikum im Ausland
- Wohn- und Arbeitsraum
- Ideelle Förderung
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Kunst, Kunstwissenschaft
Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie
Sport
Sportwissenschaft
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin