Ludwig-Maximilians-Universität München: Franz-von-Holtzendorff-Stiftung für Völkerrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Gefängniswesen
Unterstützung würdiger und bedürftiger deutscher Studenten in den Hauptfächern Völkerrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Gefängniswesen.
Art der Förderung
Bei Bezug von BAföG können einmalige finanzielle Hilfen gewährt werden; laufende Hilfen sind nur möglich, wenn Bedürftigkeit aber keine Förderung durch BAföG vorliegt.
Hinweise zur Bewerbung
Formblatt erhältlich bei Referat III.4 (Stipendien), Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 - 11.30 Uhr; siehe auch Kontaktdaten.
Voraussetzungen
- Bedürftigkeit
- Durchschnittliche bis gute Noten
- Deutsche oder Asylberechtigte
- Studenten/Studentinnen der Juristischen Fakultät der LMU in den Hauptfächern Völkerrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht und Gefängniswesen
Da es z.Zt. keine derartigen Hauptfächer gibt, werden Studenten/Studentinnen mit der entsprechenden Pflichtwahlfachgruppe aus den genannten Fächern gefördert.
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Diplom/Magister-Studenten
- Bachelor-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft