Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM): Immanuel-Kant-Promotionsstipendium

Das von der Beauftragten für Kultur und Medien vergebene Immanuel-Kant-Stipendium fördert Promotionsvorhaben, die sich mit der Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa und den damit verbundenen Themen, insbesondere den wechselseitigen Beziehungen zu den Nachbarvölkern, befassen.

Die regionalen Schwerpunkte umfassen:

die historischen Provinzen Schlesien, Ostbrandenburg, Pommern, Ost- und Westpreußen in den heutigen Staaten Polen und Russland; frühere und heutige Siedlungsgebiete von Deutschen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa, vornehmlich in Estland, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Serbien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ukraine, Ungarn und Rumänien.

Art der Förderung

Das für zwei Jahre gewährte Grundstipendium beträgt monatlich 1.550 Euro. Dazu können Zuschläge für Verheiratete, für Kinder und für einen Auslandsaufenthalt kommen.

Hinweise zur Bewerbung

Anträge können von in- und ausländischen Bewerbern oder den sie betreuenden Hochschullehrern an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden. Der Antrag ist formlos zu stellen.

Aktuelle Bewerbungsfristen werden auf der Website bekannt gegeben .

Auswahl- und Bewilligungskriterien für die Immanuel-Kant-Stipendien:

  • Klarheit der Fragestellung bzw. des Erkenntnisziels
  • theoretische und methodologische Unterfütterung (mit Literatur)
  • Darlegung der Quellengrundlage
  • nachvollziehbarer Zeitplan
  • Abschlussnoten
  • erforderliche Sprachkompetenz
  • Archivkompetenz
  • Gutachten
  • Alter (bzw. Begründung für verlängerte Studiendauer: Erziehungszeiten, 2. Bildungsweg etc.)
  • Einhaltung der Fristen (auch bei Verlängerungsanträgen)
  • nach Ablehnung nur eine Möglichkeit zur Wiederbewerbung, und zwar in der Regel zum nächsten Termin.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bkge.de/Foerderungen-Stipendien-BKM/Immanuel-Kant-Stipendium/

Voraussetzungen

Es können Bewerber/innen gefördert werden, deren wissenschaftliche Qualifikation durch hervorragende Examensergebnisse belegt ist und deren beabsichtigte Arbeit eine wesentliche Erweiterung des Forschungsstandes erwarten lässt.

Art des Stipendiums
  • Forschungsprojekte
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
  • Studiengebühren
  • Abschlussarbeiten
Geförderte Studienabschlüsse
  • Promovierende

Geförderte Fachrichtungen

Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften

Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kulturwissenschaften i.e.S., Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Geschichte

Kontakt zum Stipendiengeber

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