Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): Jahresstipendien für Graduierte im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical)

Ziel des Programms ist, besonders qualifizierte Graduierte im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical) zur künstlerischen Fortbildung im Ausland zu fördern.

Art der Förderung

Gefördert wird die künstlerische Weiterbildung im Ausland.

Die Stipendien gelten für ein Studienjahr.

Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

  • Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro
  • Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)
  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache

Hinweise zur Bewerbung

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan)
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
  • Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), deren Richtigkeit von der Hochschule (z.B. Akademisches Auslandsamt) bestätigt sein muss, sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
  • Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n).
  • Betreuungszusage nur für den Fall, dass ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist.

Per Post einzureichen:

  • Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt
  • Für den Fachbereich Choreographie eine Arbeitsprobe: Vorlage eines Videobandes mit eigener Choreographie,ggf. Kritiken

Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen im Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical).
    Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht. Ist eine Abschlussprüfung nach der geltenden Prüfungsordnung nicht vorgesehen, muss vor Stipendienantritt ein mindestens achtsemestriges Studium absolviert sein.
  • Bei Bewerbern aus dem Fachbereich Darstellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical) sollte der Studienabschluss bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber die Hochschule verlassen haben, zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; in diesem Zeitraum sollte nennenswerte Berufserfahrung erworben worden sein.
  • Tänzer und Choreographen müssen eine klassische bzw. moderne Grundausbildung nachweisen können. Choreographen müssen eine abgeschlossene Tanzausbildung nachweisen.
  • Schauspieler und Regisseure sollten sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber der Fachbereiche Tanz/Choreographie/Schauspiel/ Regie/Musical müssen sich an einer anerkannten Hochschule bzw. an einem renommierten Institut der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation oder zur Spezialisierung einschreiben; das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
  • Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten

Geförderte Fachrichtungen

Kunst, Kunstwissenschaft

Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft

Sport

Sportwissenschaft

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