Konrad-Adenauer-Stiftung: Journalistische Nachwuchsförderung (JONA)
Sie wollen Journalist/in werden? Als Stipendiat/in der Journalistischen Nachwuchsförderung (JONA) bilden wir Sie in den Semesterferien studienbegleitend in professionellen Print-, Hörfunk-, TV- und Online-Seminaren für die Medienpraxis aus.
Art der Förderung
Der monatliche Förderungsbetrag für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienförderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern, von eigenen Einkünften und vom Einkommen des Ehepartners. Der Förderungsbetrag beträgt nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) derzeit im Höchstfall € 649,-. Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale in Höhe von derzeit € 300,- im Monat. Für verheiratete Stipendiaten kann ein Familienzuschlag von derzeit € 155,- gewährt werden. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit mindestens einem Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann eine monatliche Kinderbetreuungspauschale gewährt werden. Sie beträgt € 130,- je Kind. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ein Grundstipendium erhalten, kann auf Antrag ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal € 86,- pro Monat gewährt werden.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli eines Jahres. Bitte geben Sie Ihre Bewerbung unter https://campus.kas.de ein und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören die folgenden Unterlagen:
- der Bewerbungsfragebogen
- ein aktuelles Foto
- ein ausformulierter, mehrseitiger und unterschriebener Lebenslauf mit Datum.
- die beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
- Zwei Gutachten von unterschiedlichen Personen: Fachlehrer-/bzw. Hochschullehrergutachten und ein Persönlichkeitsgutachten (die Vorlagen finden Sie im Bewerbungsportal)
- alle bis zum Bewerbungszeitpunkt erworbenen Hochschulscheine bzw. Leistungsnachweise (benotet und unbenotet) sowie das „Transcript of Records“
- alle Ausbildungs- und Praktikumszeugnisse und –bescheinigungen
- die aktuelle Immatrikulations-/Studienbescheinigung (diese kann bei Studienanfängern auch ummittelbar nach Erhalt und nach dem Bewerbungsschlusstermin nachgereicht werden)
- maximal fünf journalistische Arbeitsproben/Print (z. B. aus Schülerzeitung, Praktika oder freier Mitarbeit im pdf-Format. Arbeitsproben aus den Bereichen Multimedia, Hör- bzw. TV-Arbeitsproben sind gebrannt auf CD oder USB Sticks per Briefpost an uns einzureichen an: HA Begabtenförderung, Journalisten-Akademie, z. H. Frau Alexandra Neffgen, Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin. Verweise auf Internetlinks von Arbeitsproben bitte in einem gesonderten Dokument im pdf-Format mit den anderen Dokumenten hochladen.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Voraussetzungen
Sie können sich bewerben, wenn Sie:
- Abiturient sind und zum nächstmöglichen Semester nach dem jeweiligen Bewerbungsschlusstermin das Studium in Deutschland oder im grenznahen europäischen Ausland (EU-Länder und Schweiz) aufnehmen.
- als Studierender gleich welcher Fachrichtung (ausführliche Informationen s. Vergaberichtlinien) noch nicht lange mit dem (Bachelor-)Studium begonnen haben. Wir nehmen Bewerbungen bis zum 4. Fachsemester an (Bachelor/Staatsexamen/Magister/Diplom) an.
- Ihnen noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit verbleiben, ein an den Bachelor-Abschluss anschließendes geplantes Masterstudium zählt bei dieser Berechnung mit.
- Deutsch als Muttersprache oder sehr gute Zweitsprache sprechen
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Diplom/Magister-Studenten
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
- FH-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein