Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften: Postdoc-Stipendium
Die Leopoldina vergibt ein „Leopoldina-Postdoc-Stipendium“ an herausragende promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Zielgruppe des Programms sind jüngere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus naturwissenschaftlichen und medizinischen Fachgebieten, die bereits ein eigenständiges Forschungsprofil erkennen lassen. Bei bewilligter Förderung führen sie eigenständige Projekte an den renommiertesten Forschungsstätten ihrer Disziplinen im Ausland durch. Deutsche Wissenschaftler müssen Forschungsstätten im Ausland wählen. Österreichische und schweizerische Wissenschaftler können sich nur für Gastinstitute in Deutschland bewerben.
Art der Förderung
- Die Förderung beinhaltet ein personengebundenes, individuelles Vollstipendium. Dieses enthält ein Grundstipendium (entsprechend den Sätzen der Deutschen Forschungs-gemeinschaft –DFG– für Postdoktoranden-/Forschungsstipendien), ggf. Zuschläge (nach Familienstand und Gastort), sowie einen monatlichen Etat von 250.- Euro für Sach- und Verbrauchsmittel (Reisekosten, Laborbedarf etc.). Darüber hinausgehende Kosten müssen zusammen mit der Antragstellung separat aufgelistet und beantragt werden.
- Bei besonders herausragenden Leistungen während der Förderung kann das Grundstipendium um bis zu 10 Prozent erhöht werden.
- Der Aufenthalt am Gastinstitut ist grundsätzlich für ein bis drei Jahre möglich.
- Es soll eine weitgehende finanzielle Unabhängigkeit vom Gastgeber erzielt werden.
- Für die Dauer der Förderung existiert in der Akademie mit dem Förderprogramm-Koordinator ein gleichbleibender Ansprechpartner. Eine persönliche Betreuung aller Stipendiaten während der gesamten Zeit ist sichergestellt.
Hinweise zur Bewerbung
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Entscheidungen werden viermal jährlich gefällt. Vergabesitzungen werden durchschnittlich alle drei bis vier Monate durchgeführt.
Weitere Infos auf www.leopoldina.org.
Voraussetzungen
- Promotion
- Bewerbung bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion
- Nachgewiesene besondere Forschungsbefähigung
- Erkennbarkeit eines eigenständigen Forschungsprofils
- Beleg für exzellente Leistungen im bisherigen Studien- und Wissenschaftsverlauf
- Bewerber müssen sich bei Antragstellung in Deutschland aufhalten
- Art des Stipendiums
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- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Studium im Ausland
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Abschlussarbeiten
- Zielregionen
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- Großbritannien / Irland
- Kanada
- USA
- Mittel- und Südamerika
- Australien, Neuseeland
- China
- Israel
- Japan
- Naher Osten
- Sonstige (Asien)
- Afrika
- Sonstige (International)
- Österreich
- Schweiz
- Frankreich
- Niederlande
- Skandinavien
- GUS
- Sonstige (Europa)
- Belgien
- Italien
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Mathematik, Naturwissenschaften
Naturwissenschaften allgemein