Brain Capital GmbH: LL.M. Bildungsfonds

Der LL.M. stellt für Juristen eine entscheidende Zusatzqualifikation dar, die auf anspruchsvolle Tätigkeiten im internationalen Umfeld hervorragend vorbereitet. Die Finanzierung der Studiengebühren von häufig mehreren Zehntausend Euro ist jedoch für viele Studierende eine große Herausforderung.

Mit dem LL.M. Bildungsfonds bietet Brain Capital in Kooperation mit der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV) ein flexibles Konzept der Studienfinanzierung für den LL.M. an: Der Bildungsfonds übernimmt für die Studierenden einen Großteil der Studiengebühren für den LL.M. Dafür verpflichten sich die Geförderten zu einkommensabhängigen Zahlungen nach Studienende, die nur bei Erreichen eines Mindesteinkommens fällig werden. Das Modell bietet Studierenden folgende Vorteile: Mit dem Modell wird das persönliche Risiko einer festen Studiengebührenlast, der ein unsicheres späteres Einkommen gegenübersteht, vermieden. Die Zahlung von Studiengebühren erfolgt erst zu einem Zeitpunkt, zu dem der Studierende über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Die Rückzahlungen sind an das Einkommen und damit an die persönliche Zahlungsfähigkeit gekoppelt: Wer wenig verdient, zahlt weniger; wer viel verdient, zahlt mehr (Solidarmodell). Sicherheiten und Bürgschaften müssen nicht bereitgestellt werden. 

Art der Förderung

Der LL.M. Bildungsfonds übernimmt die Studiengebühren für das LL.M.-Studium. Das Fördervolumen kann je nach Programm individuell festgelegt werden. Während des Studiums haben die geförderten Studierenden keine Zahlungen an den Bildungsfonds zu leisten. Neben der Übernahme der Studiengebühren erhalten die Teilnehmer ein Beratungs- und Coachingangebot (ideelle Förderung). Dafür verpflichten sich die Geförderten nach Beendigung des Studiums über 10 Jahre eine einkommensabhängige Rückzahlung zu leisten. Bei übernommenen Studiengebühren i.H.v. z.B. € 35.000 betragen diese Zahlungen jeweils 7,5-8,5% des Bruttoeinkommens (bei LL.M. nach erstem Staatsexamen) oder 6-7% (bei LL.M. nach zweitem Staatsexamen). Falls die zu finanzierenden Studiengebühren höher / niedriger liegen, wird der Prozentsatz proportional angepasst. Sollte das Einkommen unter einen Wert von € 30.000 sinken, so entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr. Dies könnte z.B. während einer Promotion oder in der Elternzeit der Fall sein. Allerdings verlängert sich die Zahlungspflicht dann um jeweils ein Jahr. Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht ganz. Sowohl für die jährliche Zahlung als auch für die Gesamtzahlung sind Höchstgrenzen festgelegt (insgesamt rund das inflationierte Doppelte der Studiengebühren).  

Hinweise zur Bewerbung

Interessierte Bewerber senden Lebenslauf, Zeugnisse sowie ein Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten LL.M.-Studium an Brain Capital. Auf Basis der Bewerbung lädt Brain Capital zu Bewerbungsgesprächen ein. Im persönlichen Gespräch werden der zu schließende Fördervertrag sowie der Hintergrund des Studierenden diskutiert und verbleibende Fragen geklärt. Bei einem für beide Seiten zufriedenstellenden Gespräch steht der Unterzeichnung des Fördervertrages nichts mehr im Wege. Bei der Entscheidung berücksichtigt Brain Capital insbesondere die bisherigen Studienleistungen, die Studienmotivation, außeruniversitäres Engagement sowie ggf. bisherige Praxiserfahrungen. Die Entscheidung über eine Bewerbung kann i.d.R. kurzfristig getroffen werden. Bewerbungen sind ganzjährig möglich, feste Bewerbungsfristen bestehen nicht. 

Voraussetzungen

Der LL.M. Bildungsfonds richtet sich an Jura-Studierende aus dem Euro-Raum, die zum Zeitpunkt des LL.M.-Studium mindestens ihr erstes juristisches Staatsexamen (erste juristische Prüfung) absolviert haben. Der Bildungsfonds ist nicht auf spezielle LL.M.-Programme begrenzt. Grundsätzlich kommt jedes LL.M.-Programm im Ausland in Frage. 

Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
  • Studium im Ausland
  • Studiengebühren
  • Preise & Auszeichnungen
Zielregionen
  • Deutschland
  • Großbritannien / Irland
  • Kanada
  • USA
  • Mittel- und Südamerika
  • Australien, Neuseeland
  • China
  • Israel
  • Japan
  • Naher Osten
  • Sonstige (Asien)
  • Afrika
  • Sonstige (International)
  • Österreich
  • Schweiz
  • Frankreich
  • Niederlande
  • Skandinavien
  • GUS
  • Sonstige (Europa)
  • Belgien
  • Italien
Geförderte Studienabschlüsse
  • LL.M.-Studenten

Geförderte Fachrichtungen

Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaft

Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften

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