Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD): M.A.-Stipendien am Bologna Center der Johns Hopkins University
Ziel des Programms ist es, Graduierten im Rahmen eines interdisziplinär angelegten Aufbaustudiums im wirtschafts-, rechts- und politikwissenschaftlichen Bereich die Möglichkeit zu geben, internationale Erfahrungen zu sammeln.
Art der Förderung
Der Lehrplan am SAIS Europe at Bologna besteht aus durchschnittlich 60 wirtschafts-, rechts- und politikwissenschaftlichen Seminaren und Vorlesungen, in denen besonders die Verhältnisse in West- und Osteuropa sowie in den mediterranen Ländern, die europäische Integration und die Außenpolitik Amerikas und Europas erarbeitet werden, ergänzt durch wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Lehrveranstaltungen. Es lehren circa 35 bekannte amerikanische und europäische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die je zur Hälfte von amerikanischen und europäischen Hochschulen kommen. Das Studium ist interdisziplinär angelegt.
Die Wahl besteht zwischen drei verschiedenen Studiengängen:
- dem einjährigen Studium, nach dessen Abschluss das „Diploma in International relations“ verliehen wird
- dem zweijährigen forschungsorientierten M.A.I.A. Studium, das nach einem zweiten Jahr am SAIS Europe at Bologna zu dem „Master of Arts in International Affairs“ führt
- dem zweijährigen M.A. Programm, das nach einem zweiten Jahr an der School of Advanced International Studies in Washington, D.C., mit dem „Master of Arts in International Relations“ abschließt.
Dauer der Förderung: 9 Monate
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche Stipendienrate für Italien
- Reisekostenzuschuss
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherun
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:
- Zuschlag für Ehepartner bzw. Lebenspartner in Höhe von monatlich 150 Euro
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
- Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen (in der Erstbewerbung zu begründen)
- Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze
- Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsunterlagen von Graduierten (Bewerber/innen, die bereits einen akademischen Grad erworben haben oder bis zum Stipendienantritt erwerben werden):
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Detaillierte Beschreibung des Studienvorhabens (Studienplan) sowie gegebenenfalls der im Rahmen einer Masterarbeit vorgesehenen Forschungsarbeit (max. 5 Seiten).
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Vorhaben (Motivationsschreiben).
- Abschlusszeugnis, falls zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden. Anderenfalls Vorlage einer Aufstellung sämtlicher bis dahin besuchter Übungs- und Seminarveranstaltungen (Transcript of Records inklusive Credit Points und Noten nach ECTS), sowie Nachreichung des Abschlusszeugnisses bis spätestens zum Stipendienantritt.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (mit Einzelnoten)
- Nachweis (bei mehreren Zielländern gegebenenfalls mehrere Nachweise) über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichts- oder Arbeitssprache(n) sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, wie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erworben werden.
Per Post einzureichen:
- Ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.
Voraussetzungen
Graduierte, die vor Stipendienantritt eines der folgenden Abschluss-Examen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder eines akkreditierten Studiengangs einer Berufsakademie abgelegt haben, oder über einen gleichwertigen ausländischen Abschluss verfügen, können sich bewerben:
- mindestens dreijähriger Bachelor
- Master
- Magister
- Diplom
- 1. oder 2. juristische Prüfung
- 1. oder 2. Staatsprüfung für das Lehramt
Der Hochschulabschluss bzw. das Examen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Liegen bereits Bachelor- und Masterabschluss vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Masterabschlusses abzustellen. Liegt bereits das 2. juristische Staatsexamen oder die 2. Staatsprüfung für das Lehramt vor, ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der 1. juristischen Staatsprüfung oder der 1. Staatsprüfung für das Lehramt abzustellen.
Graduierte, die ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt an einer Hochschule in einem Drittland bewerben. Wenn Sie sich zum Bewerbungstermin noch nicht länger als ein Jahr im Gastland befinden, können Sie sich für eine Fortsetzung des Studien- oder Forschungsaufenthaltes im Gastland bewerben.
Graduierte, die ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben, und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Ausland aufhalten, können sich in aller Regel nur für einen Drittlandaufenthalt bewerben. Für eine Weiterförderung im Gastland müssen besondere Gründe vorliegen, die sich aus dem Vorhaben zwingend ergeben.
Für eine Förderung aller im Ausland lebenden Bewerberinnen und Bewerber wird erwartet, dass sie die Absicht haben, nach Abschluss des jetzigen Studien- bzw. Forschungsabschnitts wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Der DAAD setzt voraus, dass Sie die für die Durchführbarkeit des Vorhabens relevanten Informationen (Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, mögliche entgegenstehende Aufenthalts- und Reiseformalitäten) selbst recherchieren. Einige wichtige Hinweise können Sie auf den DAAD-Länderseiten finden, jedoch ist in der Regel zusätzlich die Kontaktaufnahme zur gastgebenden Institution erforderlich. Die Verantwortung für die gegebenenfalls erforderliche Einschreibung und insbesondere die Einhaltung von Fristen an ausländischen Hochschulen, die bereits vor dem Ergebnis der Stipendienauswahl liegen können, liegt auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Sie müssen generell nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über die von der Gastinstitution für die Zulassung zum Studium geforderten bzw. für die Realisierung des Vorhabens notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sollten diese zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausreichend sein, müssen Sie belegen, wie Sie die notwendigen Sprachkenntnisse bis zum Stipendienantritt erwerben werden.
Kenntnisse der Landessprache sind – auch wenn die Unterrichts- oder Arbeitssprache von ihr abweicht – erwünscht. Bei Feldarbeiten sind sie in der Regel erforderlich.
- Art des Stipendiums
-
- Forschungsprojekte
- Studium im Ausland
- Zielregionen
-
- Italien
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Diplom/Magister-Studenten
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften
Allgemeine und vergleichende Literatur und Sprachwissenschaft, Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch, Anglistik, Amerikanistik, Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften, Bibliothekswissenschaft, Dokumentation, Publizistik, Erziehungswissenschaften (Pädagogik), Evang. Theologie, -Religionslehre, Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen ohne Anglistik), Kath. Theologie, -Religionslehre, Kulturwissenschaften i.e.S., Romanistik, Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik, Sonderpädagogik, Sprach- und Kulturwissenschaften allgemein, Geschichte, Philosophie, Psychologie
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Sozialwissenschaften
Sozialwesen, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften
Wirtschaftswissenschaften
Regionalwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Getränketechnologie, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Forstwissenschaft, Holzwirtschaft, Landespflege, Umweltgestaltung
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Zahnmedizin, Gesundheitswissenschaften allgemein
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Kunst, Kunstwissenschaft
Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft, Gestaltung, Kunst, Kunstwissenschaft allgemein, Musik, Musikwissenschaft
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie
Sport
Sportwissenschaft
Veterinärmedizin
Veterinärmedizin