Landkreis Grafschaft Bentheim: Stipendium für Studierende der Humanmedizin
Mit insgesamt zehn Stipendien werden Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich schon während des Studiums für eine spätere mehrjährige ärztliche Tätigkeit in der Grafschaft Bentheim entscheiden.
Art der Förderung
Die Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro im Monat wird für maximal 75 Monate gewährt. Der Zeitraum orientiert sich an den Regelstudienzeiten.
Hinweise zur Bewerbung
Der Antrag auf Gewährung des Stipendiums kann bis zum 30.09. des Jahres beim Landkreis Grafschaft Bentheim gestellt werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife
- bei schon bestandenem ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
Voraussetzungen
Ein Stipendium kann gewährt werden, wenn der:die Studierende
- aus der Grafschaft Bentheim stammt oder hier seinen Wohnsitz hatte oder andere stabile soziale Beziehungen zum Landkreis Grafschaft Bentheim bestehen
- an einer deutschen oder anderen Hochschule, deren Abschluss ohne weitere Bedingungen zur Approbation als Arzt:Ärztin in Deutschland berechtigt, für ein Studium der Humanmedizin eingeschrieben ist
- uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten darf
- eine Verpflichtungserklärung zur späteren mehrjährigen vertragsärztlichen Tätigkeit möglichst in einem unterversorgten Bereich der Grafschaft Bentheim abgibt
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Lehramtsstudenten / Staatsexamen
- Wissenschaftler
Geförderte Fachrichtungen
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften
Humanmedizin (ohne Zahnmedizin)