Franz Grothe-Stiftung: Musiker- und Komponistenunterstützung
Stiftungszweck ist die Förderung der Tonkunst, die Hilfe in Notfällen und die Pflege des Andenkens an den Stifter. Der Stiftungszweck wird vor allem dadurch verwirklicht, dass befähigte und bedürftige Komponisten, Musikstudierende und eventuell auch in Not geratene Berufsmusiker oder frühere Berufsmusiker und Künstler durch Zuwendungen unterstützt werden.
Die Stiftung pflegt das Andenken an Franz Grothe insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen zu Publikationen zum Leben und Werk des Stifters, für musikalische Produktionen und die Verleihung eines Franz Grothe-Preises.
Art der Förderung
Die Höhe der Förderung wird nach der individuellen Situation des Antragsstellers entschieden.
Hinweise zur Bewerbung
Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat in zwei Sitzungen pro Jahr (Mai und November).
Anträge müssen rechtzeitig vorliegen und nachvollziehbare Angaben enthalten (z.B. künstlerischer Lebenslauf mit Nachweisen, Veranstaltungsdaten, Namen der beteiligten Urheber, Mitwirkenden, etc. sowie ggf. eine Kostenkalkulation).
Voraussetzungen
Befähigte und bedürftige Komponisten und Musikstudierende
- Art des Stipendiums
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- Forschungsprojekte
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Preise & Auszeichnungen
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Diplom/Magister-Studenten
- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
- Lehramtsstudenten / Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
Kunst, Kunstwissenschaft
Musik, Musikwissenschaft