German Scholars Organization: Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm zur Förderung der Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland
Deutsche Wissenschaftler im Ausland sind bei ihrer Rückkehrplanung häufig mit dem Problem konfrontiert, dass jede Anreise zu einem Vorstellungsgespräch in Deutschland nicht nur zeitaufwändig, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist. Öffentliche Forschungseinrichtungen haben im Gegenzug oft nicht die Möglichkeit, Reisekosten aus dem Ausland zu erstatten.
Hier setzt das Dr. Wilhelmy-GSO-Reisekostenprogramm an. Es unterstützt öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei ihren Bemühungen, international zu rekrutieren. Reisekosten von deutschen Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland zu Bewerbungsgesprächen im Inland können im Rahmen des Programms bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erstattet werden. Das Programm ist dabei auf die sogenannten MINT-Fächer beschränkt.
Art der Förderung
Förderfähig sind Reisen zu Vorstellungsgesprächen für folgende Positionen:
- W2/W3-Professur,
- Juniorprofessur,
- FH-Professur,
- Leitung von Nachwuchsgruppen.
Reisekosten können im Rahmen des Förderprogramms bis zu einer Höhe von 2.000 Euro pro Antrag erstattet werden.
Fahrt- und Übernachtungskosten werden in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz erstattet. Für Flugreisen und Bahnfahrten bedeutet dies, dass die entstandenen Kosten jeweils bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse übernommen werden.
Hinweise zur Bewerbung
- Anträge auf Förderung sind nicht an bestimmte Fristen gebunden und können jederzeit gestellt werden. Der Antrag muss jedoch vor Antritt der Reise des Kandidaten gestellt und bewilligt werden.
- Antragsteller ist jeweils die einladende Institution in Deutschland, nicht der Kandidat.
- Anträge sind ausschließlich elektronisch bei der GSO einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür das zum Download bereitstehende GSO-Formular.
Jeder Antrag muss folgende Elemente umfassen:
- Antragsformular (bitte verwenden Sie hierzu das GSO-Formular),
- Kopie der Stellenanzeige,
- Kopie des Einladungsschreibens, mit dem der Kandidat zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde,
- Lebenslauf des Kandidaten.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind alle öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.
- Die Förderung ist auf deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der MINT-Fächer begrenzt. Diese müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 18 Monaten im Ausland tätig sein.
- Wissenschaftler im Ausland, die für eine Förderung in Betracht kommen, werden ausdrücklich ermutigt, deutsche Forschungseinrichtungen auf die Möglichkeit einer Antragstellung hinzuweisen.
- Art des Stipendiums
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- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Promovierende
- Habilitanden
- Wissenschaftler
Geförderte Fachrichtungen
Ingenieurwissenschaften
Ingenieurwesen allgemein, Maschinenbau/Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Nautik, Vermessungswesen, Bergbau, Hüttenwesen, Elektrotechnik, Architektur, Innenarchitektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung
Mathematik, Naturwissenschaften
Biologie, Chemie, Geographie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften allgemein, Pharmazie, Physik, Astronomie