Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (SG): Schmalenbach-Stipendium
Die Schmalenbach-Stiftung hat die ideelle und finanzielle Förderung fachlich qualifizierter und gesellschaftlich engagierter Studierender in einem betriebswirtschaftlich orientierten Master-Studiengang zum Ziel.
Mit Unterstützung der Carl Lueg-Stiftung stellt die Schmalenbach-Stiftung 'Schmalenbach-Stipendien' bereit. Das Programm richtet sich an Studierende an Wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in einem betriebswirtschaftlich orientierten Master-Studiengang.
Art der Förderung
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form eines Büchergeldes in Höhe von 500 Euro pro Semester. Darüber hinaus partizipieren die Stipendiaten an den Aktivitäten der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. Die maximale Förderungsdauer liegt bei zwei Jahren (vier Semester). Nach Ablauf eines Jahres wird der Studiumsfortschritt der Stipendiaten überprüft.
Hinweise zur Bewerbung
Der Vorstand der Schmalenbach-Stiftung befindet über die Aufnahme von Studierenden in das Programm.
Die Bewerbung erfolgt anhand folgender Unterlagen:
www.schmalenbach.org/index.php/careercenter/schmalenbach-stipendium/bewerbung-a-auswahlverfahren
Die Bewerbung um ein Schmalenbach-Stipendium ist an die Geschäftsstelle der Schmalenbach-Stiftung zu richten:
Schmalenbach-Stiftung
Geschäftsführung
Dr. Maria Engels
Bunzlauer Str. 1
50858 Köln
Bewerbungsschluss für ein Schmalenbach-Stipendium ab Sommersemester ist der 31. Mai und für das Wintersemester der 30. November.
Voraussetzungen
Die Schmalenbach-Stipendiaten zeichnen sich durch fachliche Qualifikation, Initiative und gesellschaftliche Verantwortung aus. Die fachliche Qualifikation bemisst sich an den bisherigen universitären und schulischen Leistungen. Auf Initiative und Verantwortung lassen beispielsweise Mitarbeit oder Mitgliedschaft in sozialen, gemeinnützigen oder politischen Einrichtungen und Organisationen oder der (Hoch)Schulselbstverwaltung sowie Auslandsaufenthalte schließen. Bei gleicher Qualifikation werden finanziell unterstützungsbedürftige Studierende vorrangig berücksichtigt. Der Nachweis einer finanziellen Unterstützungsbedürftigkeit erfolgt durch Vorlage eines BAföG-Bescheids oder eines vergleichbaren Nachweises.
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Zielregionen
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- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Master-Studenten
Geförderte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften
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