August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung: Stipendien für Studierende der Chemie

Die August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung unterstützt Studierende der Chemie und angrenzender Gebiete in den letzten zwei oder drei Semestern ihres Bachelorstudiums.

Staatsexamenskandidaten (Lehramt, Lebensmittelchemie) können das Stipendium ebenfalls ab dem vierten Studiensemester für zwei oder drei Semester erhalten.

Art der Förderung

Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat mit einer Laufzeit von 12 bzw. 18 Monaten. Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Insgesamt werden etwa 20 Stipendien vergeben. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich im Herbst. Die Vergabe der Stipendien beginnt im folgenden Sommersemester.

Wichtig: Das Stipendium wird nicht auf BAFÖG-Leistungen angerechnet, eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist aber ausgeschlossen. Die Ausschreibung für Stipendien der August-Wilhelm-von-Hofmann-Stiftung soll jeweils zum Sommersemester in den nächsten Jahren wiederholt werden.

Hinweise zur Bewerbung

Ihre Bewerbungen müssen Sie an den Vorsitzenden des für Ihre Region zuständigen Ortsverbandes bzw. der regionalen JungChemikerForen richten. Das Antragsformular laden Sie unter www.gdch.de/dc herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie das Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers aus Ihrem Bachelorstudiengang bei.

Aus einem Ortsverband können nur zwei Bewerbungen an den Stiftungsrat weitergereicht werden. Eine Vorauswahl bei mehr als zwei eingereichten Bewerbungen trifft der Ortsverbandsvorsitzende gemeinsam mit dem Sprecher des regionalen Jungchemikerforums.

Kontakt:

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Barbara Köhler
Varrentrappstraße 40 - 42
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 7917-323
Fax +49 69 7917-1323
E-Mail: b.koehler@gdch.de

Voraussetzungen

  • Die Stipendien werden an Studierende vergeben, die sich im ihrer Bewerbung folgenden Sommersemester in ihrem drittletzten bzw. zweitletzten Regel-Studiensemester vor ihrem Bachelor-Abschluß befinden. Das Stipendium wird gezahlt von April bis einschließlich September des darauffolgenden Jahres.
  • Ihre Bewerbungen müssen Sie an den Vorsitzenden des für Ihre Region zuständigen Ortsverbandes bzw. an das regionale JungChemikerForum richten. Laden Sie das auf dieser Seite eingestellte Antragsformular herunter, füllen es aus und fügen Ihr Motivationsschreiben, Ihren Lebenslauf, die universitäre Bescheinigung zu Ihren Studienleistungen sowie das Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers aus Ihrem Bachelorstudiengang hinzu.
  • Aus einem Ortsverband können nur zwei Bewerbungen an den Stiftungsrat weitergereicht werden. Eine Vorauswahl bei mehr als zwei eingereichten Bewerbungen trifft der Ortsverbandsvorsitzende gemeinsam mit dem Sprecher des regionalen Jungchemikerforums.
  • Der Stiftungsrat nimmt die Vorschläge entgegen und entscheidet im März, wer ein Stipendium erhalten wird. Unmittelbar danach werden die Begünstigten benachrichtigt. Die Auszahlungen beginnen Ende April.
  • Insgesamt werden etwa 20 Stipendien vergeben.
  • Begabung, Studienleistung und wirtschaftliche Situation des Bewerbers bzw. der Bewerberin sind Auswahlkriterien für den Stiftungsrat. Dessen Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Im Stiftungsrat sitzen der jeweilige GDCh-Präsdent bzw. GDCh-Präsidentin, der GDCh-Schatzmeister sowie der GDCh-Geschäftsführer. Vier weitere Mitglieder beruft der GDCh-Vorstand. Für eines dieser vier Mitglieder hat das JungChemikerForum ein Vorschlagsrecht.
Art des Stipendiums
  • Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
Geförderte Studienabschlüsse
  • Bachelor-Studenten
  • Lehramtsstudenten / Staatsexamen

Geförderte Fachrichtungen

Mathematik, Naturwissenschaften

Chemie

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