Landeshauptstadt Dresden: Stipendium der Dr.-Hedrich-Stiftung
Der Staatsminister a. D. Dr. jur. Hans Richard Hedrich, verstorben am 20.09.1945 in Dresden, verfügte in seinem Testament die Errichtung einer mildtätigen Stiftung. Die Verwendung des nach seinem Tode in die Dr.-Hedrich-Stiftung einfließenden Vermögens bestimmte er in einer Stiftungsurkunde.
Der Vorstand der Stiftung, der auch die Verwaltung zu führen hat, soll der Rat der Stadt Dresden (jetzt Landeshauptstadt Dresden) sein. Die Dr.-Hedrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie ist benannt nach ihrem Stifter, Herrn Staatsminister a. D. Dr. jur. Hans Richard Hedrich. Zweck der Stiftung ist es, begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten, die an den Juristischen Fakultäten der Technischen Universität Dresden oder der Universität Leipzig studieren, finanziell zu fördern.
Art der Förderung
Finanzielle Förderung
Hinweise zur Bewerbung
Interessenten fordert der Vorstand der Stiftung hiermit auf, bis zum 30. April eines jeden Jahres, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Nähere Informationen zu den Antrags- und Förderbedingungen sind erhältlich unter http://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/stiftungen/hedrich.php. Entsprechende Bewerber sind durch eine einmalige öffentliche Bekanntmachung jährlich in einer sächsischen Zeitung zum Nachsuchen um den Genuss der Stiftung aufzufordern. Meldet sich kein bedürftiger und begabter Verwandter, so ist der Stiftungsvorstand berechtigt, in der Auswahl des oder der bedürftigen und begabten jungen Männer, die in den Genuss der Stiftung treten möchten, entsprechend nachfolgender Kriterien zu entscheiden, bis sich ein solcher Verwandter meldet. Bewerbungsfrist: jeweils zum 30.04. eines jeden Jahres. Ansprechpartner Dr.-Hedrich-Stiftung c/o Landeshauptstadt Dresden Stadtkämmerei.
Voraussetzungen
Förderung von Jurastudenten an der Technischen Universität Dresden und der Universität Leipzig. Voraussetzung ist unter anderem der Erwerb der Hochschulreife an einem Dresdner Gymnasium. Im Einzelnen ergeben sich die Bedingungen aus der Satzung und der Vergaberichtlinie der Stiftung. Die Erträgnisse der Dr.-Hedrich-Stiftung sollen dazu verwendet werden, um einem oder mehreren bedürftigen (Bedürftigkeit im Sinne des § 53 der Abgabenordnung) und begabten jungen Männern das juristische Studium an der Technischen Universität Dresden oder der Universität Leipzig für ihren künftigen Lebensberuf zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierbei sollen in erster Linie solche bedürftige und begabte junge Männer bedacht werden, welche Blutsverwandtschaft im Mannesstamme mit Dr. Hedrich nachweisen können.
- Art des Stipendiums
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- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
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- Master-Studenten
- Bachelor-Studenten
- Lehramtsstudenten / Staatsexamen
Geförderte Fachrichtungen
Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaft
Wirtschaftswissenschaften
Wirtschaftswissenschaften