Studienstiftung Ius Vivum: Förderung der Rechtswissenschaft
Zweck der gemeinnützigen Studienstiftung ius vivum ist die Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts, der Rechtsvergleichung, des Urheberrechts und des Wirtschaftsrechts.
Art der Förderung
- Beihilfen zur Teilnahme an Seminaren und wissenschaftlichen Exkursionen
- Promotions- und Auslandsstipendien
- Gewährung von Druckkostenzuschüssen zu wissenschaftlichen Arbeiten
- Verleihung von Geldpreisen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen
- Vergabe von Fachbüchern zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungen formlos per E-mail (bewerbungen@studienstiftung-iusvivum.de) mit den üblichen Unterlagen, wie Lebenslauf, Angaben zum Förderungsprojekt und zur Förderungsbedürftigkeit;
bei Anträgen auf Druckkostenzuschuss die beiden Voten und zumindest die Gliederung und Zusammenfassung der Arbeit sowie Angaben zur Höhe des vom Verlag verlangten DKZ.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Voraussetzungen
Gefördert werden können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nur solche Projekte, die vom Stiftungszweck gedeckt sind (Bürgerliches Recht iwS, siehe unter Ziele).
- Art des Stipendiums
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- Studium im Ausland
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Druckkostenzuschüsse
- Zielregionen
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- Deutschland
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Promovierende
Geförderte Fachrichtungen
Rechtswissenschaften
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