Universität Hamburg: Promotionsstipendien
Die Universität Hamburg vergibt zweimal jährlich Promotionsstipendien nach dem "Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses" und der "Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Nachwuchsförderungsverordnung vom 15. Januar 1985".
Art der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 1.200,- Euro. Zusätzlich kann bei Nachweis ein Kinderbetreuungszuschlag von 154,- Euro gewährt werden.Die Stipendien werden grundsätzlich für ein Jahr gewährt. Grundstipendien können um ein Jahr verlängert werden. Abschlussstipendien sind nicht verlängerbar.
Hinweise zur Bewerbung
Generelle Informationen:
Anträge können jeweils im April oder Oktober eines Jahres gestellt werden, die Förderung beginnt ein halbes Jahr später zum 1. Oktober oder 1. April.
Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen für die Antragstellung, die hochschulöffentlich bekannt gemacht werden. In der Regel ist das Bewerbungsende jeweils der letzte Freitag des Monats April bzw. Oktober.Kontaktdetails:
Mittelweg 177 (4.OG)
20148 Hamburg
Tel: 040 42838 -4471 oder -9455
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Noten absolviert wurde und die Promotion an der Universität Hamburg betreut wird. Für ein Grundstipendium soll der Hochschulabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegen. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung aus familiären Gründen bis maximal drei Jahre nach Abschluss des Studiums begonnen werden. Ein Abschlussstipendium (alternativ) kann nur erhalten, wer nach einem Hochschulabschluss als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Universität oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung in Hamburg höchstens vier Jahre beschäftigt war. Die Förderung soll unmittelbar daran anschließen und wird bis zu einem Jahr gewährt. In besonderen Einzelfällen kann aus familiären Gründen der Zeitraum von vier Jahren um maximal weitere drei Jahre verlängert werden.
- Art des Stipendiums
-
- Allgem. Förderung, Lebensunterhalt
- Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten
- Geförderte Studienabschlüsse
-
- Promovierende