Arbeiten neben dem Studium: Nebenjob und Arbeitsrecht
- Veronika Hönes
Wenn das Ersparte und BAföG nicht reichen, sichern viele Studenten ihre Studienfinanzierung, indem sie neben dem Studium jobben. Eine Stelle als Werkstudent oder Hiwi verspricht neben dem Geld sogar noch Praxiserfahrung. e-fellows.net informiert, was du Nebenjob zu Versicherungspflicht, Mindestlohn und Co. beachten musst.
Arbeitsrecht ist nur etwas für Berufstätige? Irrtum! Bereits beim Jobben neben dem Studium, im Minijob oder Praktikum stellen sich dir arbeitsrechtliche Fragen zu Urlaub, Überstunden und Mindestlohn. Grundsätzlich gilt: wer nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr jobbt, ist befreit von der Rentenversicherungszahlung. Übst du eine Beschäftigung während eines Urlaubssemesters aus, ist diese sozialversicherungspflichtig. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in der Zusammenfassung.
Welche Nebenjobs gibt es für Studenten?
Als Student hast du verschiedene Möglichkeiten, deinen studentischen Geldbeutel zu füllen – ob mit Kellnern im Café um die Ecke, als studentische Hilfskraft oder als Werkstudent. Im Folgendem stellen wir dir verschiedene Beschäftigungsarten für Nebenjobber im Studium vor.
Minijob mit 450 Euro im Monat
In einem 450-Euro-Job bist du längerfristig geringfügig beschäftigt (Minijob) und verdienst maximal 450 Euro im Monat. Liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, bist du von Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung befreit. Von Beiträgen zur Rentenversicherung kannst du dich mit einem Befreiungsantrag freistellen lassen: So bekommst du mehr Geld während deiner geringfügig entlohnten Arbeit, jedoch sammelst du nicht schon während des Studiums vollwertige Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung, und auch deine Ansprüche schrumpfen (wenn auch nur minimal).
Midijob und Werkstudententätigkeit: Mehr als 450 Euro, aber weniger als 850 Euro
In einem sogenannten Midijob oder Gleitzonenfall wirst du mit 450,01 Euro bis 850 Euro monatlich entlohnt. Wie in einem Minijob auf 450-Euro-Basis zahlst du in einem Midijob keine zusätzlichen Beiträge zur Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Verdienst du mehr als 450 Euro, bist du allerdings steuerpflichtig sowie beitragspflichtig zur Rentenversicherung. In einem Midijob arbeitest du nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich während der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit kannst du auch in Vollzeit arbeiten, wenn du dabei nicht länger als 26 Wochen im Jahr Vollzeit arbeitest. Als Werkstudent in einem Unternehmen, als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft sammelst du zudem praktische Erfahrungen und knüpfst Kontakte in die Arbeitswelt. Mit wöchentlich bis zu 20 Stunden bist du nicht sozialversicherungspflichtig.
Jobben an der Uni
Besonders für Forschungsinteressierte oder Studenten, die eine Karriere an der Uni anstreben, sind Hiwi-Jobs unentbehrlich. Die Voraussetzung für eine Anstellung als studentische Hilfskraft ist, dass du immatrikuliert bist. Deine Hauptaufgabe ist es, das hauptberuflich wissenschaftliche Personal in Lehre und Forschung in maximal 20 Stunden wöchentlich zu unterstützen. Somit reicht das Spektrum eines Hiwi-Jobs von Laborarbeit oder Datenerhebung über Tutorien bis hin zu Rechercheaufgaben. Meist werden die Arbeitsverträge für studentische Hilfskräfte semesterweise erstellt.
Arbeiten in den Semesterferien
Viele Studenten nutzen auch ihre Semesterferien, um den Geldbeutel aufzufüllen. Eine vertraglich befristete Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit ist für Studenten beitragsbefreit von der Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, unabhängig von Arbeitszeiten, Tätigkeit oder wie hoch du entlohnt wirst. Allerdings ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerpflichtig. Eine kurzfristige Beschäftigung in Vollzeit während der Semesterferien kann steuerrechtlich mit einem 450-Euro-Job in der Vorlesungszeit kombiniert werden, da diese Einkünfte vom Finanzamt getrennt berechnet werden.
Extratipp: Gesetzliche Ansprüche im Nebenjob
Egal, in welcher Beschäftigungsform du als Student jobbst: Es gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für alle Arbeitnehmer. Somit hast du Anspruch auf
- eine maximal sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
- einen schriftlichen Arbeitsvertrag,
- Einhaltung von Kündigungsfristen,
- Mindestlohn und
- anteilig bezahlten Urlaub.
Mindestlohn im Praktikum
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 1. Januar 2015 haben auch Praktikanten über 18 Jahren ein Recht auf den gesetzlich geregelten Stundenlohn. Dieser liegt derzeit bei 9,19 Euro. Doch es gibt Ausnahmen: Ist dein Praktikum verpflichtender Bestandteil deines Studiums, hast du keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Auch freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Jobben trotz BAföG?
Kannst du trotz BAföG Einkünfte aus anderen Beschäftigungen beziehen? Die kurze Antwort lautet: Ja! Verdienst du in deinem Nebenjob weniger als 450 Euro monatlich, wird deinem Förderbetrag nichts abgezogen. Allerdings solltest du nicht mehr als 5.400 Euro im Bewilligungszeitraum verdienen, da sich ansonsten die Förderungshöhe ändert. Für selbstständige Arbeit gelten geringere Freibetragsgrenzen. Während du bei einer abhängigen Beschäftigung durchschnittlich 450 Euro monatlich verdienen kannst, werden dir nur 367,50 Euro aus selbstständiger Arbeit gewährt. Auch Stipendien zählen für das BAföG-Amt als Einkommen und werden auf die Förderungshöhe angerechnet. Wie viel Geld du trotz Förderung verdienen darfst, ermittelst du mit einem BAföG-Rechner.
Musst du im Praktikum oder Minijob Überstunden leisten?
Ob und wie viele Überstunden im Minijob von dir verlangt werden können, hängt ganz davon ab, was dein Arbeitsvertrag zu Arbeitszeit und Vergütung vorsieht. Praktikanten hingegen dürfen nie mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten, ansonsten steht ihnen ein Freizeitausgleich zu. Unbezahlte Überstunden als Beweis deiner Motivation musst du also im Praktikum laut Gesetzgeber nicht leisten.
Wenn in deinem Praktikum eine Vergütung vereinbart ist, kann theoretisch auch ein Recht auf Überstundenvergütung entstehen. In der Praxis ist es allerdings schwierig nachzuweisen, dass du Überstunden geleistet hast und diese auch von deinem Chef angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Auch normale Arbeitnehmer scheitern mit ihren Forderungen oft an diesem Nachweis.
Wann besteht ein Urlaubsanspruch?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche und 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Diesen Urlaubsanspruch kannst du als Student auch im Minijob geltend machen. Er berechnet sich anteilig in Abhängigkeit der Beschäftigung. Wenn in deinem Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart sind, erhöht sich auch dein Urlaubsanspruch. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses besteht jedoch eine Wartezeit: Dir steht pro Monat nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Erst wenn du sechs Monate für das Unternehmen gearbeitet hast, erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch.
Bist du Praktikant, unterscheidet das Arbeitsrecht nach Art des Praktikums. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, steht dir kein Urlaub zu. Ausnahme: Praktikanten, die noch nicht volljährig sind, haben in jedem Fall ein Recht auf Urlaub. Bei freiwilligen Praktika hingegen kannst du ab einem Monat den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch geltend machen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Der Urlaubsanspruch kann auch erlöschen, wenn du nicht in die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingebunden bist, du also keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Betriebsergebnis leistest.
Um wie viele Stunden darf dein Arbeitgeber die Arbeitszeit kürzen?
Du jobbst neben dem Studium auf 450-Euro-Basis, aber dein Arbeitgeber teilt dich nicht oft genug ein? Das ist nicht nur ärgerlich, sondern mitunter auch ein ernstes Problem für deine Finanzen: Denn weil du pro Stunde bezahlt wirst, kommst du am Ende des Monats nicht auf die eingeplanten 450 Euro. Erlaubt das Arbeitsrecht also tatsächlich, dass dein Chef im Minijob deine Arbeitszeit reduziert?
Generell gilt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitsmangel nicht auf Arbeitnehmer abwälzen dürfen. Auch Minijobbern darf die Arbeitszeit also nur sehr begrenzt gekürzt oder erhöht werden. Doch Vorsicht: Das hängt auch von deinem Vertrag ab. Ist das Stundenkontingent schriftlich festgelegt, hast du das Recht, auch in diesem Umfang eingesetzt zu werden. Sind hingegen weder ein festes Arbeitsvolumen noch eine Mindeststundenzahl vereinbart, können Anzahl und Dauer deiner Arbeitseinsätze in manchen Fällen tatsächlich sehr gering ausfallen.
Wenn es im Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung gibt, darf dein Chef entscheiden, ob deine Einsätze zu Beginn des Monats in einem Dienstplan festgelegt oder spontan eingeteilt werden. Natürlich muss er dir in jedem Fall die Möglichkeit geben, dabei die vereinbarte Stundenzahl abzuleisten.
Will der Arbeitgeber eine vertraglich vereinbarte Stundenzahl kürzen, geht das nur mit einem Änderungsvertrag oder einer Änderungskündigung. Um zu vermeiden, dass dein Chef trotzdem von einem stillschweigenden Einvernehmen ausgeht, wenn er deine Arbeitsstunden reduziert, solltest du ihn darauf hinweisen, dass du mit einer Kürzung deines Stundenvolumens nicht einverstanden bist.
Dein Arbeitgeber zahlt nicht? Das sind deine Rechte
Dein Minijob oder Praktikum ist beendet, der Arbeitsvertrag ausgelaufen, doch Geld gesehen hast du immer noch nicht? Dann solltest du deinem Arbeitgeber zunächst eine schriftliche Mahnung (nachweislich übersendet) zukommen lassen. Falls er darauf nicht reagiert, ist auch eine Klage möglich. Wird dein Gehalt zu spät ausgezahlt, kannst du zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Doch Vorsicht – der Arbeitsvertrag kann relativ kurze Ausschlussfristen enthalten. Hältst du mit deiner Mahnung oder Klage diese Frist nicht ein, verfällt dein Lohnanspruch. Das sollten Studenten auf jeden Fall im Blick haben, wenn der Arbeitgeber versucht, sie hinzuhalten.
Noch nicht alles geklärt?
Weitere arbeitsrechtliche Fragen kannst du in unserem Expertenforum "Arbeitsrecht" nachlesen.