BAföG-Erhöhung: Vater Staat greift fürs BAföG tiefer in die Taschen

Autor*innen
Veronika Hönes
Eine Hand gibt einer anderen Hand, die ihm Computer ist Geld

Studenten können bei der Studienfinanzierung bald mit mehr Geld vom BAföG-Amt rechnen: Zum 1. August 2016 treten die Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Kraft. Dadurch werden Neuerungen umgesetzt, die das Studentenwerk schon lange gefordert hatte. Wir erklären, was sich dadurch für BAföG-Empfänger ändert und wieso nicht jeder mit der Reform zufrieden ist.

fSeit seiner Einführung im Jahr 1971 hat das BAföG Millionen von jungen Menschen ein Studium ermöglicht. Doch natürlich hat sich die Welt seit damals weitergedreht: Ein BAföG-Höchstsatz von umgerechnet 170 Euro würde heute kaum reichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In regelmäßigen Abständen wird deshalb nachjustiert. Welche Änderungen sich mit der aktuellen Reform ergeben, erfährst du hier. Aber Achtung: Auch wenn du die BAföG-Erhöhung schon sehnsüchtig erwartet hast, wirst du dich wahrscheinlich noch einige Wochen gedulden müssen, bis du von den neuen Regelungen profitierst. Sollte nämlich nicht gerade im August ein neuer Bewilligungszeitraum für dich beginnen, werden die höheren Bedarfssätze und Freibeträge erst zu Beginn des Wintersemesters 2016/17 im Oktober angewendet. Damit soll verhindert werden, dass die Anträge während eines laufenden Bewilligungszeitraums umgestellt werden müssen und dadurch ein übermäßiger Verwaltungsaufwand entsteht.

Steigende Bedarfssätze

Eine der wichtigsten Änderungen, die die neue BAföG-Regelung bringt, ist eine Erhöhung der Bedarfssätze um sieben Prozent. Zusätzlich steigen auch die Versicherungszuschläge und der Wohngeldzuschlag, der von 224 Euro auf 250 Euro deutlich angehoben wird und damit die höheren Mieten widerspiegelt. Insgesamt bedeutet das für Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, einen Förderhöchstsatz von 735 Euro. Vor der BAföG -Erhöhung lag er noch bei 670 Euro. Studenten, die noch zu Hause wohnen, können dagegen ab Herbst 2016 mit maximal 537 Euro rechnen.

Auch studierende Eltern werden sich freuen: Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt ab August 2016 130 Euro für jedes Kind. Damit steigt nicht nur die Summe – auch die Staffelung, nach der den Familien bisher fürs erste Kind 113 Euro und für jedes weitere Kind 85 Euro zugestanden wurde, wird abgeschafft.

Höhere Freibeträge, mehr BAföG-Empfänger

Eine weitere wichtige Neuerung der Ausbildungsförderung sind die höheren Freibeträge. Dadurch gibt es nicht nur mehr Geld für Studenten, die bereits BAföG beziehen. Auch Studenten, die bisher kein BAföG erhalten haben, könnten durch die neue Regelung einen Anspruch auf Ausbildungsförderung bekommen.

Zum einen steigen die Vermögensfreibeträge. Das bedeutet, dass du ab August statt 5.200 Euro ein Vermögen von bis zu 7.500 Euro besitzen darfst, ohne dass es sich auf deinen BAföG-Anspruch auswirkt. Dazu kommen zusätzliche Freibeträge für Lebenspartner und Kinder. Das Vermögen deiner Eltern ist übrigens für die Berechnung deines BAföG-Anspruchs unerheblich.

Ganz entscheidend ist hingegen ist, wieviel deine Eltern verdienen. Denn nach ihrem Einkommen bemisst sich bei den meisten Studenten, ob sie BAföG beziehen können. Dein eigenes Einkommen spielt zwar auch eine Rolle, fällt im Vergleich zu dem deiner Eltern aber oft nicht so stark ins Gewicht. Durch die Änderungen zum 1. August 2016 werden auch die Freibeträge auf Einkommen angehoben, deshalb könnte sich künftig der BAföG-Antrag auch dann lohnen, wenn das Einkommen deiner Eltern bisher über der Grenze zur BAföG-Bewilligung lag.

Auch dein eigenes Einkommen darf ab August 2016 höher ausfallen. Nach den Änderungen darfst du – Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale hinzugerechnet – nun bis zu 450 Euro verdienen, ohne Abzüge beim BAföG in Kauf zu nehmen. Das entspricht dem Betrag, den du maximal bei einem Minijob bekommen kannst. Bisher lag die Freigrenze bei 400 Euro. Für Kinder und Lebenspartner werden zusätzlich noch weitere Freibeträge gewährt. Wissenswert ist auch, dass du mit einem besonderen Antrag sogar Einkommen von bis zu 710 Euro freistellen lassen kannst, wenn du eine private Hochschule mit entsprechend hohen Studiengebühren besuchst.

Finanzielle Überbrückung zwischen Bachelor und Master

Schließlich verspricht die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auch ein Ende der Durststrecke zwischen Bachelor und Master. Bis zum Sommer 2015 endete die BAföG-Förderung zum Ende des Monats, in dem die letzte Bachelor-Prüfung geschrieben wurde. Da zwischen der letzten Bachelor-Prüfung und dem Master-Beginn meist mehrere Wochen liegen, entstand dadurch eine Förderungslücke.

Bereits seit August 2015 hat sich diese Lücke verringert. Seitdem wird nämlich auch eine vorläufige Zulassung für den Master akzeptiert, um zunächst für zwölf Monate BAföG zu erhalten. Diese Zeit wird allerdings schon zur Förderungsdauer des Masters gezählt. Das BAföG für eine vorläufige Masterzulassung erfolgt unter Vorbehalt. Solltest du also deinen Bachelor doch nicht erfolgreich abschließen, oder dich nicht verbindlich für einen Master einschreiben, musst du das BAföG zurückzahlen. Ist eine vorläufige Zulassung für einen Master nicht möglich, gehen Studenten in der Übergangszeit aber immer noch leer aus.

Im August 2016 kommt nun noch die Regelung hinzu, dass die Förderung des Bachelors zwei Monate über die letzte Prüfung hinaus möglich ist. Von der Änderung profitieren also auch Studenten, die sich nicht vorläufig für einen Master immatrikulieren können.

Außerdem soll Erwerbstätigen, die über ein Masterstudium nachdenken, die Entscheidung erleichtert werden. Sie können nun schon vorab prüfen lassen, ob sie einen Anspruch auf BAföG haben und wie hoch die Ausbildungsförderung ausfallen würde.

Zettelwirtschaft ade!

Auch mit endlosen Papierformularen und Zettelchaos ist ab August 2016 Schluss. Mit den Änderungen haben sich die 16 Bundesländer nämlich auch verpflichtet, die BAföG-Antragstellung ab dem 1.8.2016 online zu ermöglichen.

Studentenvertreter von BAföG-Erhöhung enttäuscht

Trotz der Verbesserungen, die die Änderung des Bundesausbildungsfördergesetzes zum August 2016 bewirkt, sind Studentenvertreter enttäuscht: Eine erhoffte dynamische Anpassung des BAföG wird nicht eingeführt. Eine solche Regelung hätte zur Folge, dass die Förder- und Freibeträge automatisch an aktuelle Preis- und Einkommenssteigerungen angepasst würden. Derzeit erstellt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen gesetzlich vorgeschriebenen BAföG-Bericht, in dem Bedarfssätze, Freibeträge und Höchstbeträge überprüft werden, um die finanzielle Förderung der Lebensrealität der Studenten anzupassen. Doch die Ergebnisse sind nicht bindend, eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen erfolgt daher nicht nach jedem Bericht – die letzte BAföG-Erhöhung gab es im Jahr 2010. Kritiker bemängeln, dass dadurch die BAföG-Sätze oft nicht ausreichen, um den tatsächlichen Bedarf der Studenten zu decken. Doch die dynamische Anpassung hat nicht nur Befürworter. Gegner geben zu bedenken, dass auch Exzellenzinitiativen und Wissenschaft ausreichend finanziert werden müssen und die Haushaltsplanung daher flexibel bleiben sollte.

Die wichtigsten BAföG-Änderungen im Überblick

  • Die BAföG-Bedarfssätze steigen um 7%. Damit können Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, ab dem Wintersemester 2016/17 bis zu 735 Euro erhalten. Für Studenten, die noch zu Hause wohnen, gibt es maximal 537 Euro.
  • Die Freibeträge für Vermögen (des Auszubildenden) und Einkommen werden jeweils um 7% angehoben. Dadurch gibt es für viele BAföG-Empfänger mehr Geld und auch Studenten, die bisher kein BAföG erhalten haben, könnte nun eine Förderung zugestanden werden.
  • Ab Herbst 2016 gibt es auch ohne Masterzulassung bis zu zwei Monate nach dem Bachelor noch Ausbildungsförderung. Diese Änderung schließt die Förderungslücke zwischen Bachelor und Master.
  • Ab 1.8.2016 kann der BAföG-Antrag in allen Bundesländern online gestellt werden.
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