BAföG-Rückzahlung: Fristen, Raten, Ausnahmen: So zahlst du dein BAföG zurück
Wenn du kurz vor deinem Studienabschluss stehst, hast du sicher alles andere im Kopf, als dich um deine BAföG-Rückzahlung zu kümmern. Aber es lohnt sich, hier etwas genauer hinzuschauen.
Denn je früher du mit der Rückzahlung beginnst, desto mehr Geld kannst du sparen. Aber du musst dich damit nicht beeilen. Du kannst dir mit der Rückzahlung Zeit lassen. Und du musst nicht alles zurückzahlen.
Bei der staatlichen Förderung wird dir die eine Hälfte geschenkt, und die andere Hälfte ist unter Umständen nur ein Drittel. Was ist damit jetzt gemeint?
Wenn du die Höhe deiner BAföG-Rückzahlung errechnest, wird es mitunter bizarr.
Innerhalb der Regelstudienzeit ist die Förderung je zur Hälfte ein Zuschuss und ein zinsloses Staatsdarlehen. Durch die BAföG-Reform kannst du als Studierender aus dem zinslosen Darlehen maximal 10.000 Euro Schulden anhäufen.
So gewinnst du bei der BAföG-Rückzahlung
Schulden sind zwar nie von Vorteil – so ein Darlehen wie die BAföG-Förderung erhältst du aber als Studierender von keiner Bank.
Faire Bedingungen:
- Das BAföG-Darlehen ist zinsfrei – das gibt es sonst nirgendwo.
- Die Karenzzeit (rückzahlungsfreie Zeit) beträgt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die finanziellen Schwierigkeiten des Jobstarts sind dann vorbei.
- Das Darlehen muss in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden – ein wirklich ausreichend langer Zeitraum. Außerdem sind niedrigere Raten möglich, wenn dein Nettoeinkommen nur knapp über der Freibetragsgrenze liegt.
- Die Raten werden zu einer Summe alle drei Monate zusammengefasst und abgebucht.
- Das Darlehen wird fällig, aber du verdienst nicht mehr als 1.070 Euro im Monat? Dann kannst du die Rückzahlung auf Antrag beim Bundesverwaltungsamt aussetzen. Eine solche Freistellung gilt meistens für ein Jahr (es sei denn, dein Einkommen steigt vorher an) und bedeutet nur einen Aufschub für die Rückzahlung, keinen Schuldenerlass.
- Wer Ehepartner oder Kinder mitversorgt, hat einen noch höheren Freibetrag. Zum 1. August 2016 wird außerdem die Einkommensgrenze erhöht. Ab dann gilt eine Nettoeinkommensgrenze von 1.145 Euro, für Ehegatten oder Lebenspartner 570 Euro und für jedes Kind 520 Euro.
Wann musst du das BAföG zurückzahlen?
- Vor dem 31.12.2012 bedeuteten ein zügiges Studium und/oder Spitzennoten bares Geld – denn schnelle und besonders gute Studierende mussten ihr Darlehen nicht voll zurückzahlen. Auch Kindererziehung wurde bis zum 31.12.2009 honoriert.
Punkte mit deinen Noten
- Freuen kannst du dich also heute nur noch, wenn du dein Studium vor dem 31.12.2012 abgeschlossen hast: In diesem Fall erhältst du einen "Rabatt" von 15 bis 25 Prozent der Darlehensrückzahlung, wenn du zu den besten 30 Prozent deines Jahrgangs gehörst und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer das Abschlussexamen bestanden hast.
- Warst du besonders schnell und hast mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer dein Studium erfolgreich beendet, bekommst du immerhin noch einen Erlass von 2.560 Euro. Ein Studienabschluss zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer und vor dem 31.12.2012 ist dem Staat immerhin noch 1.025 Euro Minderung wert.
- Ein schnelles Examen lohnt sich für die Rückzahlung nicht mehr, wenn du dein Studium nach dem 31.12.2012 abschließen wirst oder abgeschlossen hast. In diesem Fall profitierst du nicht mehr von den Nachlässen.
- Ein Teilerlass der BAföG-Rückzahlung für Erziehung ist bereits seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr möglich.
- Nach wie vor lukrativ ist es, das Darlehen ganz oder teilweise zu tilgen, bevor es fällig wird: Schaffst du das, zahlst du – je nach Höhe des Ablösungsbetrags – nur noch zwischen 49,5 und 92 Prozent. Eine vorzeitige Rückzahlung lohnt sich aber nicht, wenn deine BAföG-Schulden weit über 10.000 Euro liegen. Da der Nachlass auf Grundlage der Gesamtdarlehensschuld berechnet wird, kann der Nachlass zwar groß sein; aber da die BAföG-Rückzahlung auf 10.000 Euro beschränkt ist, entstehen durch die Ratenzahlung nur unwesentlich höhere Kosten.
- Aufgrund des großzügigen Erlasses bei frühzeitiger Rückzahlung kann es sogar sinnvoll sein, den gesamten Darlehensbetrag bei der BAföG-Rückzahlung auf einmal zurückzuzahlen, auch wenn das bedeutet, dass du einen Kredit dafür aufnehmen musst. Der gewährte Nachlass ist in jedem Fall höher, als die durchschnittlichen, marktüblichen Kosten für einen Kredit. Auch eine Anlage des Geldes während der Rückzahlungszeit ist nicht gewinnbringender. Es versteht sich von selbst, dass du einen Kredit zum Ablösen des BAföG-Darlehens nur aufnehmen solltest, wenn du ihn sicher problemlos zurückzahlen kannst.
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BAföG zurückzahlen – aber wem?
Für die Einziehung der Staatsdarlehen ist zentral das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhält jeder BAföG-Geförderte einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Hier erfährst du die Höhe deines Darlehens, Fälligkeit und Höhe der Rückzahlungsrate.
Um Schwierigkeiten und saftige Strafen zu vermeiden, solltest du - auch vor Beginn der Rückzahlungspflicht - dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich Adressänderungen mitteilen.
Das Worst-Case-Szenario: Was passiert, wenn du nicht zahlen kannst?
Von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen kannst du dich wie oben beschrieben für maximal zehn Jahre. Danach ist auch die größte Geduld von Vater Staat zu Ende, und die Raten werden entsprechend erhöht: Je später du also mit der Rückzahlung beginnst, desto höher werden die Raten, da der Fristablauf von 20 Jahren naht.
Ist diese Frist abgelaufen, wird das gesamte Restdarlehen auf einen Schlag fällig. Kannst du diese Rückzahlung nicht leisten, gilt ab diesem Zeitpunkt die Bundeshaushaltsordnung. In dieser ist in § 59 BHO alles Weitere zur Stundung und Erlassung geregelt, falls eine besondere Härte vorliegt. Für die Rückzahlung von Bankdarlehen sind 22 Jahre Zeit, falls Bankdarlehen und Staatsdarlehen beansprucht wurden. Dabei ist das Bankdarlehen bei der BAföG-Rückzahlung vorrangig zu tilgen.