Studieren mit BAföG: Lass den Staat deine Ausbildung fördern

Eine Frau sitzt im Schneidersitz in einem aufgeschlagenen Buch. Ihre Hände sind nach oben geöffnet. Von oben kommt eine Hand, die einen Stift hält.

Erst war das BAföG ein Geschenk des Staates an bedürftige Studenten, später wurden die Vergabekriterien zur praktisch unüberwindbaren Hürde. Seit der Reform 2001 ist der zinslose Kredit vom Staat nach dem Stipendium und der Erbschaft tatsächlich wieder die günstigste Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Und endlich gibt es auch mehr Geld.

Jeder kennt die Abkürzung, kaum ein Studienanfänger weiß, was wirklich dahintersteckt. Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die Verteilung oder, genauer, Verleihung von Geld an Studenten. Das Ziel ist es, auch finanziell Schwächeren die gleichen Chancen auf Bildung und einen guten Start in die Karriere zu ermöglichen. Inzwischen ist der Name des Gesetzes zum Synonym für die monatlichen Überweisungen selbst geworden.

Ein paar Zahlen zum BAföG

2012 erhielten rund 980.000 Studenten BAföG - und die Zahl der Empfänger wächst seit Jahren beständig. Im Schnitt haben Studenten in Deutschland 864 Euro im Monat zur Verfügung (Stand 2012, Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks), etwa 50 Euro mehr als drei Jahre zuvor. Berücksichtigt man die Inflation, ist es faktisch aber nur ein Prozent mehr.
 
Dieses Geld wird auch bei BAföG-Empfängern nur etwa zur Hälfte vom Staat überwiesen. Im Schnitt erhalten "bezugsberechtigte" Studenten nämlich nur 433 Euro BAföG pro Monat.

Sinn und Zweck des BAföG

BAföG ist als Ausbildungsförderung des Staates für Studenten ohne finanzielles Polster gedacht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung drückt das so aus: "Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern."

Um diese Chancengleichheit zu gewährleisten, wurde der "Bedarf" des Durchschnittsstudenten errechnet. Er setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag, einem Mietkostenzuschuss sowie einem Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag. Studierende Eltern erhalten außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag.

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