BAföG-Freibeträge für Studenten: Jobben plus BAföG, Kindergeld oder Stipendium

Eine Person steht auf einem Stapel Bücher und hält einen Aufwärtspfeil in einem riesigen Diagramm. Daneben sitzt eine Person auf einer Lupe und arbeitet am Laptop.

Reich sollst du nicht werden als Student - zumindest nicht mit Hilfe des Staates. Je mehr du arbeitest, desto weniger unterstützt er dich. Deswegen musst du aber nicht die Hände in den Schoß legen: Schließlich gibt es Freibeträge für den Zuverdienst.

Man sollte meinen, dass Vater Staat sich freut, wenn seine Kinder arbeiten gehen. Wenn du studierst und ein Stipendium der Begabtenförderungswerke oder BAföG beziehst, solltest du dich aber mit deinem Arbeitseifer zurückhalten. Ab einem gewissen Betrag, dem sogenannten Freibetrag, wird dir nämlich jeder Cent, den du dazuverdienst, von der Förderung abgezogen. Schließlich könnte dich die Arbeit vom zügigen Studieren abhalten und der Nebenjob so zur Haupttätigkeit werden.

BAföG und Mini-Job? Kein Problem

Von einem staatlichen Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kannst du, selbst wenn du den Höchstbetrag erhältst, nur selten leben. Schließlich handelt es sich um maximal 735 Euro pro Monat. In teuren Städten reicht das oft gerade einmal für Miete, Essen und Monatsticket - deswegen arbeiten auch rund zwei Drittel der Studenten nebenher. Zum Glück darfst du als BAföG-Empfänger im Jahr bis zu 5.400 Euro dazuverdienen, ohne dass dir dein Fördergeld gekürzt wird. Das entspricht, durch zwölf Monate geteilt, einem 450-Euro-Job.

Keine Freibeträge beim Bafög für Pflichtpraktika

Zum persönlichen Einkommen zählen übrigens auch freiwillige Praktika in den Semesterferien. Für Pflichtpraktika, also solche, die in deinem Studiengang vorgeschrieben sind, gibt es gar keinen Freibetrag. Dein Einkommen aus dem Pflichtpraktikum wird also vom ersten Cent an von deinem BAföG-Satz abgezogen.

Kindergeld - für das Kind im Studenten

"Kindergeld" ist ein etwas irreführender Begriff: Immerhin erhalten deine Eltern diese Unterstützung, und zwar bis zu deinem 25. Lebensjahr. Vorausgesetzt, du studierst brav und oder bist in Ausbildung. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es keine Einkünfte- und Bezügegrenze mehr. Das heißt, das Kindergeld wird auf jeden Fall ausgezahlt, egal wie viel du verdienst oder was du sonst an BAföG, Stipendien, Renten etc. beziehst. Einschränkungen gibt es nur, wenn du vorher bereits ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hattest. Die aktuelle Höhe des Kindergeldes kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit einsehen.

Kindergeld plus Einkommen plus BAföG

Für dein monatliches Budget bedeutet das: Bekommst du den BAföG-Höchstsatz und schöpfst auch den Freibetrag voll aus, hast du pro Jahr 14.220 Euro zur Verfügung. Das Kindergeld kommt noch oben drauf. Bist du das erste oder zweite Kind, sind das noch mal 190 Euro pro Monat.

Stipendien - Geldgeschenk mit Auflagen

Wie beim BAföG ist auch bei den staatlichen Begabtenförderungswerke die finanzielle Förderung vom Einkommen deiner Eltern abhängig. Die 300 Euro Büchergeld im Monat sind davon zwar glücklicherweise nicht betroffen. Ansonsten gilt aber auch hier die Annahme: Wer fleißig arbeitet, kann nicht zugleich fleißig studieren. Die meisten Förderwerke orientieren sich an den BAföG-Regelungen.

1.100 Stipendien warten auf dich

Von A wie Auslandsstudium bis Z wie Zuschuss für deine Druckkosten: In der e-fellows.net-Stipendien-Datenbank findest du Förderangebote für jede Lebenslage.

Du sollst keine Stipendien neben mir haben

Die Begabtenförderungswerke nehmen mit wenigen Ausnahmen nur Studenten auf, die von keinem anderen staatlichen Stipendiengeber gefördert werden. Den finanziellen Zuschuss kannst du ohnehin nur von einem einzigen Förderwerk erhalten. Stipendien der Privatwirtschaft wie e-fellows.net sind dagegen meist unproblematisch. Diese Stipendien beziehen sich zudem meist auf die Leistung und nicht auf die finanzielle Situation der Studenten. Sie müssen ihre Einnahmen und Guthaben daher in der Regel nicht offenlegen. Das Gleiche gilt für das Deutschlandstipendium, welches unabhängig vom Einkommen sowohl des Studenten als auch dem seiner Eltern ist. Auch viele Hochschulen bieten eigene Stipendienprogramme an. Da die Modalitäten sehr unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über Freibeträge und mögliche Zuverdienste nicht möglich. Die einzige Empfehlung lautet hier also: Lies das Kleingedruckte.

Noch Fragen offen?

Im BAföG-FAQ findest du Antworten auf typische Fragen rund um die Ausbildungsförderung.

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