Studienabschlussdarlehen: Geld am Ende des Studiums
Das Geld ist zu Ende, das Studium noch nicht? Und BAföG und Bildungskredit bekommst du nicht mehr? Dann kannst du ein Überbrückungs-, ein Studienabschlussdarlehen oder einen Notfonds bei den Darlehenskassen beantragen. Im Studentenwerk erfährst du, welche Darlehenskasse für dich zuständig ist.
Der Betrag, der ausbezahlt wird, variiert von Kasse zu Kasse. Zuweilen wird eine monatliche Auszahlung bis zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt; die Auszahlungssummen anderer Kassen liegen weit darunter. Auch die Auszahlungsrhythmen unterscheiden sich: Manche Kassen überweisen einmal die gesamte Summe, andere monatlich einen Teilbetrag. Die Dauer ist meist auf ein Jahr begrenzt, in Ausnahmefällen werden auch zwei Jahre gewährt.
Der Nachteil gegenüber dem BAföG, das auch ein Darlehen ist: Die Darlehenskasse will ihr Geld vollständig zurück - und meist noch mit Zinsen.
Was sind Studentische Darlehenskassen?
Studentische Darlehenskassen sind Einrichtungen an Hochschulen, die dann einspringen, wenn BAföG und Bildungskredit nicht (mehr) beantragt werden können, aber ein finanzieller Engpass während des Studiums droht. In diesem Fall kannst du bei den Darlehenskassen ein Überbrückungs-, ein Studienabschlussdarlehen oder einen Notfonds beantragen. Meistens wird dieser Dienst in den letzten zwei Semestern in Anspruch genommen, wenn das BAföG bereits ausgelaufen ist, der Prüfungsstress aber keinen Nebenjob mehr zulässt.
Wie beantrage ich ein Studienabschlussdarlehen?
Die Überbrückungsdarlehen können bei den zuständigen Kassen beantragt werden. Im Studentenwerk erfährst du, welche Darlehenskasse für dich zuständig ist.
Im Internet findest du in einer nach Studienorten sortierten Liste die studentische Darlehenskasse, an die du dich wenden kannst. Du wirst feststellen, dass es Kassen gibt, die für die Hochschulen in den jeweiligen Bundesländern zuständig sind, aber auch eine große Zahl lokaler Anbieter.
Was ist bei einem Studienabschlussdarlehen zu beachten?
Folgende Aspekte müssen zumeist beachtet werden, wenn du ein Überbrückungsdarlehen benötigst:
- Du musst dich in einer finanziellen Notlage befinden.
- Die Darlehensangebote gelten nur für Studierende bestimmter Hochschulen, die beispielsweise an das Studentenwerk angeschlossen sind.
- Du musst dich in einem bestimmten Studienabschnitt befinden.
- In einigen Fällen müssen Bürgen gestellt werden.
- Manchmal richten sich die Darlehen nur an Studenten mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Die Vergabe von Darlehen ist eine freiwillige Leistung der Kassen oder des Studentenwerks, es besteht also kein Rechtsanspruch darauf.
Wie hoch sind die Überbrückungsdarlehen?
Der Betrag, der ausbezahlt wird, ist sehr unterschiedlich. Manche Kassen gewähren eine monatliche Auszahlung von 500 Euro oder sogar bis zum BAföG-Höchstsatz, andere deutlich weniger. Es gibt auch verschiedene Auszahlungsrhythmen, entweder eine einmalige Zahlung der Gesamtsumme oder die monatliche Überweisung von Teilbeträgen. Die Dauer des Darlehens ist in den meisten Fällen auf ein Jahr begrenzt und wird nur in Ausnahmen auf zwei Jahre erhöht.
Wann muss ich Überbrückungsdarlehen zurückzahlen?
Auch die Rückzahlung gestaltet sich höchst unterschiedlich. In der Regel gibt es eine Karenzzeit, also eine tilgungsfreie Zeit nach der letzten Auszahlung. Danach muss das gesamte Darlehen während eines bestimmten Zeitraums in monatlichen oder jährlichen Raten zurückgezahlt werden. Manche Darlehen sind zinslos, bei anderen kommt eine einmalige Zinszahlung hinzu. Bei Darlehen mit höheren Auszahlungssummen werden praktisch immer Zinsen aufgeschlagen, die sich oft nach einer bestimmten Zeit erhöhen.
Welche Möglichkeiten gibt es noch?
Für Studierende in einer finanziellen Notlage bieten die Studentenwerke Sozialberatungen an. Dort erhältst du Tipps, welche Alternativen es zur Kreditaufnahme gibt. Außerdem erfährst du dort alles über die komplizierten "Leistungsgesetze" (Wohngeldgesetz, Kindergeldregelung, Erziehungsgeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz etc.).
Die Sozialberatung ist auch die richtige Anlaufstelle für Fragen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Hier kannst du dich über die Rahmenbedingungen für Studierende bei der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung informieren.
Was ist ein "Freitisch"?
Manche Studentenwerke bieten, oft in Kooperation mit privaten Sponsoren, den so genannten "Freitisch" für Studierende in finanzieller Notlage an. Dabei bekommen ausgewählte Studenten Essensmarken und können für einen bestimmten Zeitraum kostenlos in einer Mensa nach Wahl essen.
Wenn du dieses Angebot in Anspruch nehmen willst, wende dich an das Studentenwerk oder das Sozialreferat deiner Studentenvertretung. So wird zwar nicht der Geldbeutel, aber wenigstens der Magen gefüllt.
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