Studieren mit Kind: Eltern werden im Studium – kann das gut gehen?

Autor*innen
Victoria Mrosek
Ein Mann und eine Frau halten sich tänzelnd an den Händen. Zwischen ihnen ein Kind.

Noch vor dem Abschluss Nachwuchs zu bekommen, ist für die meisten Studenten undenkbar. Dabei kann es für deine Karriere sogar klug sein, mit der Familienplanung bereits im Studium zu beginnen. Wir verraten dir, welche Vorteile die Doppelbelastung bringt und wie das Studieren mit Kind zum Erfolg wird.

Nur etwa fünf Prozent aller Studenten in Deutschland wagen den Spagat zwischen Kind und Studium. Die Gründe für diesen kleinen Teil studentischer Mamas und Papas sind vielfältig: Viele Studenten fühlen sich noch nicht bereit für Kinder und fürchten die zusätzliche zeitliche und finanzielle Belastung. Auch Karriereaspekte spielen bei der Familienplanung eine Rolle: Wie reagieren Arbeitgeber darauf, wenn du beim Berufseinstieg schon deinen Nachwuchs erwähnst?

Studieren mit Kind – Hindernis oder Bereicherung für die Karriere?

Viele studentische Eltern befürchten, dass ihr Kind spätestens im Bewerbungsgespräch für den ersten Job zum Hindernis werden könnte. Solltest du es deshalb verheimlichen? Auf keinen Fall! Geschulte Personaler erkennen und schätzen einen ehrlichen Bewerber. Außerdem lieferst du mit einem Kind auch gleich den Beweis, dass du Stress und Belastungen gewachsen bist – es erfordert schließlich Organisationstalent und Flexibilität. Wenn du die Fragen zu den Herausforderungen deines Studiums mit Kind und deiner Zukunftsplanung souverän beantwortest, werden Personaler darin also sogar einen Pluspunkt sehen.

Auch das Alter deines Kindes kann dir in die Karten spielen: Während die Familienplanung der Mitbewerber buchstäblich noch in den Kinderschuhen steckt, profitieren Absolventen mit Kind oft davon, dass die betreuungsintensiven, ersten drei Jahre vorbei sind und ihre Kinder vielleicht schon das Schulalter erreicht haben. Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks würden über 60 Prozent der befragten, ehemaligen Studenten mit Kind alles wieder genauso machen. Viele von ihnen geben außerdem an, dass ihr Kind sie im Studium zusätzlich motiviert und zu besseren Leistungen angespornt hat.

Berufserfahrung durch Praktika – mit Kind unmöglich?

Auch von Absolventen mit Kind erwarten Personaler Praxiserfahrung durch Praktika oder Nebenjobs. Für Studenten mit Kind gestaltet sich die Suche nach einem Praktikumsplatz besonders schwierig, denn sie sind zeitlich und örtlich nicht so flexibel wie ihre kinderlosen Mitbewerber. Teilzeitpraktika oder ein Aufschub für die Zeit nach dem Studium können eine Lösung sein.

Mit der entsprechenden Organisation ist jedoch alles möglich – sogar internationale Praktika oder ein Auslandssemester. Betreuungseinrichtungen des Arbeitgebers oder der Universität im Ausland sind oft die beste Lösung, aber leider nicht immer vorhanden. Um die Betreuung ihres Kindes während der Präsenzzeiten sollten sich interessierte Studenten deshalb unbedingt vor Antritt ihrer Reise kümmern.

Wenn du nun überzeugt bist, dass ein Kind während des Studiums vielleicht keine schlechte Idee ist und die Familienplanung angehen möchtest, stellen sich praktische Fragen: Wie stemmst du die zusätzliche finanzielle Belastung und welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für den Nachwuchs?

Wie kannst du ein Studium mit Kind finanzieren?

Studium, Kind und dann auch noch Geldsorgen – um diese Dreifachbelastung zu vermeiden gibt es für Studenten mit Kind verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung, über die du dich möglichst schon vor der Schwangerschaft informieren solltest.

Arbeitslosengeld und Wohngeld

Studenten selbst haben zwar nur während eines Urlaubsemesters wegen Schwangerschaft/Kindeserziehung Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Für ihr Kind können sie aber Wohngeld und Arbeitslosengeld II beantragen.

BAföG

Als Student hast du Anspruch auf Unterstützung durch deine Eltern. Ist deren Einkommen zu gering, bist du BAföG-berechtigt – unabhängig vom eigenen Kind. Wenn du dich wegen Schwangerschaft oder Elternzeit für mehr als drei Monate vom Studium beurlauben lässt, verlierst du für diese Zeit dein Anrecht auf BAföG. Informier dich unbedingt rechtzeitig beim BAföG-Amt über die entsprechenden Regelungen und eine mögliche Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit.

Elterngeld

Studentische Eltern haben zusätzlich zu allen anderen Sozialleistungen ein Anrecht auf Elterngeld. Dabei erhält ein Elternteil zwölf Monate lang mindestens 300 Euro monatlich und kann wie gewohnt weiterstudieren. Stell deinen Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt beim Amt für Versorgung und Soziales. Wenn du vorhast nach der Geburt in Teilzeit zu arbeiten, solltest du dich dort alternativ über das ElterngeldPlus informieren.

Kinderbetreuungszuschlag im BAföG

BAföG-berechtigte Väter oder Mütter, die ohne Unterbrechung weiterstudieren, können einen Antrag auf ein zusätzliches Kinderbetreuungsgeld stellen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen winken ab dem Wintersemester 2022/2023 160 Euro pro Kind und Monat.

Kindergeld

Jeder, dessen Kind bei ihm in Deutschland wohnhaft ist, hat einen Anspruch auf Kindergeld. Pro Kind beträgt das monatliche Kindergeld aktuell 250 Euro. Den Antrag darauf solltest du direkt nach der Geburt bei der Arbeitsagentur stellen.

Kinderzuschlag

Studenten mit Kind, deren monatliches Einkommen 600 Euro (Singles) beziehungsweise 900 Euro (Paare) übersteigt, aber nicht ausreicht, um für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen, können bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro monatlich beantragen.

Mutterschaftsgeld

Studentinnen, deren Beschäftigungsverhältnis durch Schwangerschaft bzw. Geburt unterbrochen wird, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld für den Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt. Dazu müssen sie bei der zuständigen Krankenkasse sieben Wochen vor dem Geburtstermin einen Antrag stellen. Wie viel Geld du erhältst, hängt von deiner Versicherung sowie der Dauer und dem Nettolohn deiner Nebentätigkeit ab: Als selbst studentisch Versicherte kannst du so bis zu 13 Euro pro Tag erhalten. Familien oder privat krankenversicherte Studentinnen erhalten einmalig maximal 210 Euro.

Stiftungsmittel der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind" können alleinerziehende Eltern oder junge Familien im Studium eine einmalige finanzielle Hilfe von bis zu 690 Euro beantragen. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. Ob diese gewährt wird, richtet sich nur nach der persönlichen Situation.

Stipendien

Neben den herkömmlichen Stipendien für außerordentliche Studienleistungen oder politisches und soziales Engagement können Studenten mit Kind sich um Stipendien für junge Eltern im Studium zu bewerben. Staatliche und kirchliche Träger, aber auch private Stiftungen und Begabtenförderungswerke von Firmen, Vereinen oder Parteien bieten finanzielle Unterstützung in Form von monatlichen Zuwendungen oder Einmalzahlungen. In der Regel sind diese an die akademische Leistung geknüpft, aber auch Konfessionszugehörigkeit oder herausragende Leistungen in einem speziellen Bereich können entscheidend sein.

Studienbeitragsbefreiung

An allen deutschen Universitäten besteht für Studenten mit Kind bei mindestens einem Elternteil eine Studienbeitragsbefreiung. Abhängig von der Hochschule kannst du für mindestens zwei Semester oder für die komplette Regelstudienzeit und darüber hinaus vom Studienbeitrag befreit werden.

Unterhaltsvorschuss

Als alleinerziehender Student kann man beim Jugendamt einen Antrag auf einen Unterhaltsvorschuss stellen, wenn der nicht im Haushalt lebende Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Dieser wird später durch das Amt zurückgefordert. Für Kinder bis zu sechs Jahren liegt der Regelsatz bei 133 Euro monatlich.

Wer betreut dein Kind, wenn du zur Uni musst?

Während des Studiums bist du flexibler als im Berufsalltag und auf stressige Prüfungsphasen folgen lange Semesterferien, die man besonders intensiv mit seinem Kind verbringen kann. Trotzdem ist ein Studium mit Kind auch eine Frage des geschickten Zeitmanagements. Vor allem Vollzeitstudenten sollten sich rechtzeitig überlegen, welche Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind in Frage kommen, damit genug Zeit für Vorlesungen und Lernphasen bleibt.

Die meisten Hochschulen haben mittlerweile ein gut ausgebautes Betreuungsangebot, von Mutter-Kind-Räumen auf dem Campus bis zu Kitas vom Studentenwerk. So ermöglichen universitätseigene Betreuungseinrichtungen den jungen Müttern und Vätern ihr Kind morgens mit zur Uni zu nehmen, dort zur Betreuung zu geben und zwischendurch auch immer einmal vorbeizuschauen. Abseits der Universität sind Kindergärten, Kindertagesstätten oder eine Tagesmutter eine gute Lösung für eine halb- oder ganztägige Betreuung.

Studenten haben ein Anrecht auf eine Tagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre. Allerdings müssen sie sich dafür selbstständig und frühzeitig um einen Betreuungsplatz bemühen. Beim zuständigen Jugendamt kannst du einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Kurzfristig können auch Babysitter oder Kindermädchen eine Lösung sein, die allerdings aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen.

Übrigens: Die sogenannte Elternzeit kann auch für Studenten mit Kind interessant sein. Mütter und Väter, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise durch einen Job selbst finanzieren, haben einen gemeinsamen Anspruch auf drei Betreuungsjahre. So kann ein erwerbstätiger Partner unmittelbar nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen und bis zu sechs Semester lang die Doppelbelastung von Studium und Kindererziehung für das studierende Elternteil merklich erleichtern. Wer sich ein Vollzeitstudium mit Kind nicht vorstellen kann, hat an vielen Unis auch die Möglichkeit ein Teilzeitstudium zu beginnen, um so Studium und Kind unter einen Hut zu bekommen.

Die Neuorganisation des Studiums

Werdende Eltern im Studium sollten sich früh erkundigen, wie sich Baby und Hörsaal am besten vereinbaren lassen. Neben den Fragen zu Kinderbetreuung und Studienfinanzierung sind folgende Aspekte wichtig, um die Neuorganisation deines bisherigen Lebens erfolgreich zu meistern:

Welche Studienleistungen musst du noch erbringen?

Mach dir am besten eine Übersicht, welche Prüfungen du noch während der Schwangerschaft erbringen musst, und welche du aufschieben kannst.

Welche Fristen musst du einhalten, um deine Studienleistungen zu erbringen?

Da diese Fristen nicht einheitlich geregelt sind, sprichst du am besten persönlich mit deinen Dozenten und informierst dich über mögliche Sonderreglungen an deiner Uni im Fall der Schwangerschaft oder des Kinderbetreuungsbedarfs. Viele Prüfungsordnungen sehen Schonfristen vor und Professoren gewähren oft Fristverlängerungen, wenn sie über deine Situation informiert sind.

Ist es sinnvoll, ein Urlaubssemester einzulegen?

Studenten mit Kind können einen Antrag auf Beurlaubung vom Studium zwecks der „Erziehung und Betreuung eigener Kinder“ stellen und trotzdem noch Prüfungen ablegen. Allerdings verlierst du deinen Anspruch auf BAföG und das eigene Kindergeld. Informiere dich also frühzeitig beim Prüfungsamt über Ausnahmeregelungen oder Nachteilsausgleiche.

Wie viele Lehrveranstaltungen solltest du pro Semester belegen?

Diese Entscheidung liegt ganz bei dir. Ohne zusätzlich Betreuungsmöglichkeiten ist ein Vollzeitstudium jedoch kaum machbar und eine Verlängerung der Regelstudienzeit ist kein Grund, sich zu schämen. Im Schnitt brauchen Studenten mit Kind vier Semester länger als ihre kinderlosen Kommilitonen.

Besteht Anwesenheitspflicht für dich?

Ob Übelkeit oder andere Schwangerschaftskomplikationen: Schon bevor dein Kind geboren ist, kann es passieren, dass du erlaubte Fehlzeiten an der Uni überschreitest. In diesem Fall kannst du ein Attest einreichen, um dein Fehlen zu entschuldigen. Das gilt später auch für die Krankheit deines Kindes. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt übrigens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter können ihr Studium trotzdem fortsetzen, sollten aber im Sinne des Kindes mehr Pausen einplanen. Wenn du in deinem Studiengang mit gefährlichen Stoffen oder mit Maschinen arbeitest, solltest du frühzeitig mit deinen Dozenten sprechen, um das Kindeswohl nicht zu gefährden.

An wen kannst du dich wenden, wenn du Fragen hast?

Als erste Anlaufstelle für Studenten, die ein Kind erwarten oder mit dem Gedanken an ein Kind spielen, informiert die Beratungsstelle der eigenen Hochschule. Dort erfährst du nicht nur welche Betreuungsmöglichkeiten die Universität bietet, sondern kannst auch viele weitere Fragen zum Studium mit Kind stellen. Weitere Anlaufstellen können sein:

  • die allgemeine Studienberatung
  • die Prüfungsämter und Fachstudienberatung
  • der Allgemeine Studentenausschuss (AStA)
  • die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte oder psychologischen Beratungsstellen
  • das Familienservice-Büro bzw. die Sozialberatung vom Studentenwerk
  • das Amt für Kinder- und Jugendhilfe
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