Zwischen Uni und Berufseinstieg: Studium - und dann?

Autor*innen
Katharina Heflik
Eine Frau, die sich fragend an den Kopf fasst. Vor ihr liegen drei Pfeile, die verschiedene Wege darstellen.

Arbeitslosmeldung, Krankenversicherung, Rückzahlung des Studienkredits: Wenn nach dem Uni-Abschluss nicht gleich ein Job wartet, gibt es einiges zu beachten. Ein Überblick.

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Nach dem Studium ist oft erstmal durchatmen angesagt. Drei bis fünf Jahre voller Hausarbeiten, Bib-Besuche, Mensa-Mittagessen und ein oder zwei große Abschlussarbeiten sind erledigt. Und nebenbei sollen sich Absolventen noch einen Job suchen, der gleich an den Master anschließt? Selbst wenn genug Luft für die Arbeitssuche bleibt, mündet sie nicht immer sofort in Erfolg. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit geht mit 88 Prozent die große Mehrheit der Studenten, die einen Master machen, eineinhalb Jahre nach dem Abschluss einer Beschäftigung nach. Durchschnittlich dauert die Suche nach einer Festanstellung demnach drei bis vier Monate. Doch was passiert in dieser Zeit zwischen Studium und Erwerbstätigkeit? Was gilt es für diejenigen zu beachten, die nicht länger unter den Studenten-Status fallen? Und welche Kosten entstehen ohne die Vergünstigungen als Vollzeitstudent?

Arbeitslos melden - ja oder nein?

Eine Frage, die ganz am Anfang des Prozesses Arbeitssuche steht, ist: Bin ich verpflichtet, mich bei der Arbeitsagentur zu melden und über meinen Status in Arbeitslosigkeit beziehungsweise Arbeitssuche Auskunft geben? Die kurze Antwort lautet: Nein. Studenten sind nach ihrem Abschluss nicht verpflichtet, sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, es könnte aber Vorteile haben. Die Stiftung Warentest etwa empfiehlt Studenten, sich arbeitssuchend zu melden. Dadurch würden später keine Nachteile für die Rente entstehen. Selbst wenn keine Ansprüche auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur bestehen, muss dies schriftlich bestätigt werden. Darum wird auch das zuständige Jobcenter noch vor Beginn eines Beratungsgesprächs bitten. Wer - und das wird auf die meisten zutreffen - während des Studiums keiner Tätigkeit nachgegangen ist, über die Geld in die Arbeitslosenkasse geflossen ist, erhält keine finanzielle Unterstützung über die Arbeitsagentur in Form von Arbeitslosengeld I. Das gilt auch für Werkstudierenden-Tätigkeiten. Wer aber beim Jobcenter Leistungen in Anspruch nehmen möchte - dazu zählt auch ein Antrag auf Bürgergeld - muss diesen Nicht-Anspruch per offiziellem Nachweis bestätigen können. Mit welcher Unterstützung durch das Jobcenter man rechnen kann, wird individuell ermittelt. Die sogenannte Regelleistung beträgt aktuell 563 Euro für alleinlebende Erwachsene. Damit sollen etwa Strom- und Telefonrechnungen sowie Lebensmittel bezahlt werden können. Wer jünger als 25 Jahre ist und noch bei den Eltern lebt, ist Teil einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und kann 451 Euro Unterstützung erhalten. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird eine Einkommensprüfung vorgenommen, um festzustellen, ob der Lebensunterhalt tatsächlich nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann. Denn Anspruch auf Bürgergeld haben nur hilfebedürftige Menschen. Geprüft wird auch, ob man über ein "erhebliches Vermögen" verfügt, konkret: mehr als 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft. Grundsätzlich gilt: je früher eine Anmeldung beim Jobcenter erfolgt, desto weniger finanzielle Unsicherheiten entstehen, sollte nach dem Abschluss nicht gleich ein Einkommen zu erwarten sein.

An die Krankenversicherung denken

Mit dem Ende des Studiums stehen viele Absolventinnen und Absolventen vor neuen finanziellen Realitäten. Eine Werkstudierenden-Tätigkeit kann nicht weitergeführt werden und auch eine Förderung durch das Bafög ist nicht mehr möglich. Neben dem Einkommen ändern sich zudem die festen Ausgaben, die jeden Monat zu decken sind. Ein neuer Kostenpunkt ist in vielen Fällen die Krankenversicherung. Wer nicht länger als Student eingeschrieben und älter als 25 Jahre ist, muss den regulären Beitrag zahlen. Dieser kann sich schon mal auf mehr als 200 Euro im Monat belaufen. Wer das Studium vor 25 beendet und nicht direkt eine Stelle findet, kann bis auf Weiteres über die Familienversicherung der Eltern abgesichert werden. Gut zu wissen ist auch: Wenn man Bürgergeld bezieht, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an die Krankenkasse. Doch Absolventen sollten sich nicht nur über ihre Krankenversicherung Gedanken machen. Wichtige Punkte sind nach dem Abschluss die private Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die monatlichen Beiträge fallen hier zwar deutlich geringer aus, doch auch auf diese zusätzlichen Ausgaben sollten sich Uniabgänger vorbereiten. In vielen Fällen sind Studenten während ihrer Ausbildung in die Familienhaftpflicht ihrer Eltern eingeschlossen. Dabei gibt es in der Regel aber Bedingungen wie das Alter oder den gemeldeten Hauptwohnsitz zu beachten. Eine Haftpflichtversicherung ist immer unabkömmlich, heißt es von der Verbraucherzentrale. Der Verband rät außerdem zu einer Hausratsversicherung. Diese greift etwa, wenn das Eigentum im Fall eines Brands oder Wasserschadens zerstört wird. Eine der wichtigsten privaten Absicherungen ist der Verbraucherzentrale zufolge zudem die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer in diese Versicherung investiert, ist geschützt für den Fall, dass man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten und die eigene Existenz zu sichern kann. Nach dem Abschluss und der zwangsläufig folgenden Exmatrikulation enden auch die Zeiten, in denen man mit dem Semesterticket günstig unterwegs ist. Inzwischen gibt es aber die Alternative des Deutschlandtickets. Für 49 Euro kann damit nicht nur der öffentliche Nahverkehr in der eigenen Stadt, sondern auch das gesamte deutsche Regionalbahnnetz genutzt werden. Wer in den großen Metropolregionen zuvor einen Semesterbeitrag von mehr als 300 Euro gezahlt hat, spart an dieser Stelle nach dem Studium umgerechnet sogar ein paar Euro pro Monat.

Bafög und Kredite

Und dann ist da noch die Frage der Rückzahlungen: Schulden, die mit Bafög und Studienkrediten aufgenommen wurden, müssen nun beglichen werden. Absolventinnen und Absolventen, die Bafög bezogen haben, können allerdings erstmal verschnaufen. Die erste Rückzahlung wird erst fünf Jahre nach dem Ende des Förderungszeitraums fällig. Anders sieht es etwa mit einem KfW-Studienkredit aus. Nach der letzten Auszahlung gilt hier eine Karenzzeit von 18 Monaten. Die KfW weist darauf hin, dass diese Zeit um weitere fünf Monate verlängert werden kann, wenn die letzte Auszahlung vor dem Abschluss des Studiums erfolgt ist. Das heißt aber nicht, dass während der Karenzzeit keine Kosten anfallen: Die Zinsen müssen schon gezahlt werden. Vor oder auch nach der Beschäftigung mit all diesen Punkten bleibt noch die Frage, ob nach einigen Jahren des mehr oder weniger harten Schuftens in Hörsälen und Bibliotheken nicht mal eine Pause angebracht ist. Für das mentale Wohlbefinden kann das hilfreich sein - doch so eine Pause können sich nicht alle Absolventen leisten. Es schadet daher nicht, sich über eine Internetrecherche hinaus bei der Jobsuche beraten zu lassen. Termine mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter können online vereinbart werden, oft findet zunächst ein Beratungsgespräch am Telefon statt. Weitere erste Anlaufstellen können Career Center und andere an den Universitäten angesiedelte Beratungsstellen sein. Falls es mit den ersten Bewerbungen nicht sofort klappt, sollte man sich in jedem Fall nicht entmutigen lassen. Die Arbeitslosenquote unter Akademikern ist mit etwa 2 Prozent nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit weiterhin sehr niedrig.

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