Arbeitslosmeldung nach Schulabschluss: Was du nach dem Abi beachten musst

Junge Frau füllt Antrag aus [Quelle: pexels.com, Sora Shimazaki]

Zwischen Abi und Studium oder Ausbildungsbeginn liegen meist mehrere Monate. Ob du dich in dieser Zeit arbeitslos melden musst oder nicht, erfährst du hier.

So ist die Regelung

Seit 2007 müssen sich Schulabgänger von Gymnasien oder Oberschulen nicht arbeitslos melden, wenn sie in den folgenden vier Monaten nach dem Schulabschluss eine schulische/betriebliche Ausbildung, ein Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder ein Studium an einer Berufsakademie antreten werden. Von der Arbeitslosmeldung sind des Weiteren Jugendliche über 18 ausgenommen, die eine kooperative Ingenieurausbildung, eine Au-Pair-Tätigkeit bzw. einen Freiwilligen Dienst im Ausland, ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) oder FKJ (Freiwilliges Kulturelles Jahr) beginnen. Auch wenn man binnen vier Monaten den Zivil- oder Bundeswehrdienst antritt, ist man von der Meldung bei der Agentur für Arbeit ausgenommen.

Hintergrund und Ausnahmen

Diese Regelung wurde eingeführt, da die Rententräger Zeiten von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft ohne Arbeitslosmeldung anerkennen.

Sollte der Jugendliche die Zeit von vier Monaten zwischen Schule und Studium bzw. Ausbildung jedoch überschreiten oder von der Bildungseinrichtung eine Absage erhalten, so muss er sich umgehend bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend oder arbeitslos melden, da ihm sonst Nachteile bei der Zahlung von Leistungen (z.B. Kindergeld) entstehen können.

Ausgenommen sind Personen, die eine Leistung der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft beantragen. Diese müssen sich unbedingt arbeitslos melden.

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