Freshfields: Partner im Profil - Die globale Kartellrechtsgruppe
- Melanie Grell
Die Unternehmen Mars und Wrigley haben sich zum größten Süßwarenhersteller der Welt zusammengeschlossen. Ein Deal über 23 Milliarden US-Dollar - und mit vielen Fragen: Wie wird die Fusion organisiert? Könnte es kartellrechtliche Probleme geben? Welche Länder sind betroffen? Ein klassischer Fall für die Kartellrechtsgruppe von Freshfields.
Die Aufgaben der Kartellrechtsgruppe bei Freshfields sind umfangreich und reichen von Fusionen in Milliardenhöhe bis zur Betreuung vieler Kartellverfahren, die oft(behauptete) illegale Absprachen in der Industrie betreffen. 250 Anwälte weltweit vertreten Mandanten in allen Kartellrechtsfragen. Ihre Aufgaben verteilen sich auf folgende Rechtsgebiete:
- Fusionskontrolle
- Kartellbußgeld-Verfahren
- Sektor-Untersuchungen, zum Beispiel in der Pharmaindustrie oder Energiebranche
- Litigation (Prozessführung)
- Beihilferecht (zum Beispiel zur Rettung von Banken)
- Vergaberecht und Recht des internationalen Handels (zum Beispiel WTO) und
- laufende Mandate, meist große Unternehmen, an die bestimmte Anforderungen im Rahmen einer regelmäßigen Beratung gestellt werden.
Hauptsächlich beschäftigen sich die Anwälte aber mit den ersten beiden Punkten.
Zustimmung des Kartellamtes
Vor einer Fusion muss ein Unternehmenszusammenschluss meist von den zuständigen Kartellbehörden genehmigt werden, die das Verfahren einer genauen Prüfung unterziehen. Wenn eine Fusion den Wettbewerb in der jeweiligen Branche gefährdet und zur Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt, können die Beamten das Zusammenschlussvorhaben untersagen. Im Fusionsprozess braucht ein Unternehmen daher Unterstützung von Anwälten - diese bekommt es unter anderem von der Kartellrechtsgruppe von Freshfields.
Mittler zwischen Behörden und Unternehmen
Die Anwälte sind Mittler zwischen Behörden und Unternehmen und kümmern sich um den reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens. Dazu prüfen sie vorab die rechtlichen Fragen, kümmern sich um eventuelle kartell- rechtliche Probleme und melden das Zusammenschluss- vorhaben in allen betroffenen Jurisdiktionen an. Anschließend stehen sie in Kontakt mit den Kartellbehörden, um möglichst schnell eine Genehmigung zu erhalten.
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Kronzeugen und Kartelle
Nicht nur Fusionen, sondern auch Preisabsprachen, Marktaufteilungen und sonstige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen gehören zum Arbeitsalltag der Anwälte. Kartellrechtsbehörden wie das Bundeskartellamt oder die EU-Kommission verfolgen Unternehmen, die an wettbewerbswidrigem Verhalten beteiligt sind. Seit vor einigen Jahren die sogenannte Kronzeugenregelung in Kraft trat, nutzen immer mehr Unternehmen diese Regelung und melden beispielsweise Preisabsprachen und sonstige Kartellbildungen - auch wenn sie selbst daran beteiligt sind. Als "Erstmelder" gehen sie straffrei aus.
Das ist lukrativ, da in letzter Zeit die Bußgelder für wettbewerbswidriges Verhalten stark angestiegen sind. So hat die EU-Kommission im November 2008 internationale Hersteller von Autoglas wegen illegaler Preisabsprachen mit einem Rekordbußgeld von insgesamt 1,38 Milliarden Euro belegt. Fast 900 Millionen Euro davon trägt allein St. Gobain - die größte Einzelstrafe, die jemals in einem Kartellverfahren verhängt wurde.
Über Ländergrenzen hinweg
Kartelle und Fusionen sind oft länderübergreifend. Dementsprechend international ist auch die Arbeit der Anwälte. Aufgrund dieser Internationalität des Kartellrechtsteams von Freshfields - es gibt Büros in Amsterdam, Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Hong Kong, Köln, London, Madrid, Moskau, Paris, Peking, Rom, Tokyo, Wien und Washington sowie Tätigkeit in Ländern ohne feste Büros - findet fast die gesamte Kommunikation auf Englisch statt.
Ein Kartellrechtler im Gespräch
Dr. Helmut Bergmann (48) hat in Würzburg, Genf und Tübingen Jura studiert und anschließend im Kartellrecht promoviert. 1996 baute er mit anderen Anwälten zusammen das Berliner Büro von Freshfields (damals noch Deringer) auf und leitete es bis 2006. Seit drei Jahren ist er zusammen mit einem Londoner Kollegen Leiter der Kartellrechtsgruppe weltweit. Seine Begeisterung für dieses Rechtsgebiet nahm seinen Anfang im Allgäu.
Herr Dr. Bergmann, wie sind Sie zu Freshfields und zum Kartellrecht gekommen?
Wie das oft im Leben so ist, brachte mich der Zufall zum Kartellrecht. In meinem Studium in Tübingen brauchte ich noch ein Seminar, um für das Examen zugelassen zu werden. Im Kartellrecht wurde ein Blockseminar im Allgäu angeboten und ich habe zugegriffen. Ich dachte mir, die Teilnahme an einem Blockseminar sei besser, als das ganze Semester lang ein Seminar zu besuchen.
Geleitet wurde das Seminar von Professor Möschel, einer Koryphäe im Kartellrecht. Wir waren nur sechs Teilnehmer und dementsprechend intensiv war die Veranstaltung. Rückblickend muss ich sagen, dass wir sehr viel gelernt haben. Ich war danach so begeistert von der Materie, dass ich im Kartellrecht bei Professor Möschel promoviert habe. Mein Referendariat absolvierte ich bei Deringer. Anschließend habe ich in Bonn und Köln gearbeitet und war auch ein Jahr in New York. Seit 1996 bin ich jetzt in Berlin.
Hat sich das Kartellrecht in den letzten Jahren verändert?
Das Kartellrecht an sich hat sich nicht stark geändert, wohl aber die Art, wie es angewendet wird. Früher wurden Kartelle und Fusionen nicht streng verfolgt. Es war einfach nicht so deutlich, dass beispielsweise Preisabsprachen negative volkswirtschaftliche Folgen haben können. Seit einigen Jahren gibt es nun ein deutliches "law enforcement". Die bestehenden Gesetze werden öfter und schärfer angewendet; Kartelle und Preisabsprachen stärker verfolgt. Das soll auch der Abschreckung dienen.
Daneben hat auch die neue Kronzeugenregelung zu einem Anstieg der Kartellfälle geführt. Das Unternehmen, welches als erstes ein Kartell und seine Kartell-Kollegen meldet, geht straffrei aus. Das ist natürlich ein großer Anreiz für die Unternehmen und führte zu einer verstärkten Meldung von Kartellen. Auf der anderen Seite gibt es immer mehr Fusionen und die Märkte konzentrieren sich stärker. So kommt es schnell zu marktbeherrschenden Positionen, die das Kartellrecht zu vermeiden versucht.
Hat man als Kartellrechtsanwalt viel mit Behörden zu tun?
Ohne Behörden kann ich mir gar kein Kartellrecht vorstellen. Sie sind die Einrichtungen, die Fusionen genehmigen und wettbewerbswidriges Verhalten verfolgen. Wenn ich als Anwalt einen Klienten bei einer Fusion vertrete, muss ich mich immer auch darum kümmern, diese in allen betroffenen Jurisdiktionen bei den zuständigen Behörden anzumelden.
Dazu müssen Sie doch sicher gute Kontakte in die Kartellbehörden haben, oder?
Das stimmt. Ich verbringe meine Zeit allerdings nicht mit den Leitern der Behörden oder der Beschlussabteilungen auf Partys oder Golfplätzen. Vielmehr spielt sich alles auf einer fachlichen Ebene ab. Glaubwürdigkeit ist dabei ein wichtiges Stichwort. Man sollte in den verschiedenen Behörden bekannt sein und sich einen guten Ruf aufgebaut haben. Die Behörden wissen natürlich, dass man als Anwalt ein Interessensvertreter ist. Eine gute Vertrauensbasis kann aber die Zusammenarbeit deutlich erleichtern. Daneben ist eine umfassende Vorbereitung des Falls wichtig. Im Idealfall kann man dadurch den Behörden Arbeit abnehmen und die Fälle können schneller abgeschlossen werden.
Welche fachlichen und persönlichen Voraussetzungen sollte ein Kartellrechts-Einsteiger mitbringen?
Zunächst sollte ein Einsteiger ein ausgezeichnetes Examen vorweisen können, also mindestens "vollbefriedigend". Hilfreich ist auch Spaß an und Verständnis für ökonomische Zusammenhänge. Wir arbeiten viel mit Ökonomen zusammen, mit denen man sich verständigen können muss. Sehr gute englische Sprachkenntnisse sind ebenfalls wichtig. Ein Bonus, aber kein Muss, ist ein LL.M.-Studium im Ausland - vielleicht sogar mit einem Kartellrechtsschwerpunkt.
Sollten Bewerber sich schon im Studium auf Kartellrecht spezialisieren?
Eine solche Spezialisierung, zum Beispiel durch Schwerpunktfächer, Promotion oder LL.M., ist sicher hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Wenn man allerdings schon einmal mit dem Kartellrecht in Berührung gekommen ist, kennt man das Thema und weiß, ob es einem Spaß macht. Das ist nicht zu unterschätzen.
Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Sind Sie viel unterwegs?
In den letzten zwei Jahren war ich quasi jede Woche mindestens vier Tage unterwegs. Oft bin ich jeden Tag in einer anderen Stadt, manchmal auch auf verschiedenen Kontinenten. Man darf in meiner Position keine Scheu vor Reisen haben. Daneben stehe ich in meinem Arbeitsalltag viel mit Mandanten, Behörden und anderen Anwälten in Kontakt und bespreche die anliegenden Fälle. Wir arbeiten global zusammen und müssen uns oft per Telefon über den Stand eines Falles austauschen. Bei vier bis fünf großen und einer Vielzahl kleinerer Fälle pro Jahr ist die Arbeitsbelastung dementsprechend hoch.
Und bei Ihnen kommen ja noch die Aufgaben als Leiter der weltweiten Gruppe hinzu.
Ja, das stimmt. Als Leiter unserer weltweiten Kartellrechts- gruppe bin ich verantwortlich für die Personalplanungen – also für Neueinstellungen und Partnerernennungen - für Budgetplanung, Controlling, Business Plan, Strategie und auch PR. Als Praxisgruppenleiter hat man insgesamt gesehen ähnliche Aufgaben wie ein Firmenchef. Die Leitung einer Praxisgruppe bekommt man – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung - auf vier Jahre befristet übertragen. Zusätzlich bin ich noch Mitglied im "Practice Comittee" unserer Kanzlei - das ist das Executive Board bestehend aus den Leitern der acht Praxisgruppen. Auch wenn es anstrengend ist, macht mir mein Job doch sehr, sehr viel Spaß.
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In Kooperation mit Freshfields
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit Freshfields entstanden. Die Anwaltssozietät unterstützt führende Industrie- und Finanzunternehmen, Institutionen und Regierungen weltweit bei ihren Projekten, Transaktionen und Herausforderungen.